Rheinische Post: Kommentar /
Korrektes Kundus-Urteil
= Von Helmut Michelis
(ots) - Der Luftangriff von Kundus, bei dem 2009 fast
100 Menschen starben, ist ein schwarzes Kapitel in der Geschichte der
Bundeswehr. Doch klar ist auch: Der Oberst, der den unheilvollen
Befehl gab, wollte Taliban-Führer treffen und mit den entführten
Tankwagen rollende Bomben ausschalten, die viele Opfer gekostet
hätten - mit Zivilisten vor Ort hatte er nicht gerechnet. Die vor dem
Bonner Landgericht auf Schadenersatz klagenden Angehörigen sind also
vorhersehbar leer ausgegangen, zumal bereits die
Generalbundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberst
eingestellt hatte. Er handelte nicht schuldhaft. Ein Kopfschütteln
über den Kläger-Anwalt, der trotz dieser Rechtslage unbedingt noch in
Berufung gehen will, ist angebracht. Doch das Urteil hat eine
tragische Seite: Gefühlt ist es ungerecht, angesichts des allgemeinen
Leids der afghanischen Bevölkerung. Dies hätten die Richter indes
auch mit einem anderen Beschluss nicht aus der Welt schaffen können.
Nach dem Nato-Abzug droht den Afghanen ein noch größeres Martyrium.
Ein deutsches Gericht wird sich damit nicht mehr befassen.
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Datum: 11.12.2013 - 20:19 Uhr
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