(ots) - Gut abgesichert bei Sturmschäden
Mit "Christian" ist im Oktober ein schwerer Herbststurm über
Deutschland hinweggezogen. Teilweise wurden Windgeschwindigkeiten
über 170 Stundenkilometer erreicht, sieben Todesopfer und hohe
Sachschäden waren die Bilanz. Solche Stürme sind auch im Winter nicht
selten - aktuell hat sich das Sturmtief "Xaver" angekündigt. Um ihr
Hab und Gut zu schützen, sollten Verbraucher deshalb auf einen
ausreichenden Versicherungsschutz achten.
"Hausbesitzer brauchen eine Gebäudeversicherung, denn sie deckt
alle Schäden ab, die durch den Sturm am Eigenheim entstehen.",
erklärt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. Dabei
sind auch Folgeschäden mitversichert, etwa wenn durch das defekte
Dach Regen in das Gebäude eindringt. Schäden an der
Wohnungseinrichtung, die beispielsweise durch ein zerbrochenes
Fenster entstehen, übernimmt die Hausratversicherung. Wurde die
Einrichtung allerdings durch ein offen gelassenes Fenster beschädigt,
kann die Hausratversicherung die Zahlung verweigern. "Wichtig ist
deshalb, alle Türen und Fenster bei Sturm fest zu verschließen und
bei Bedarf auch die Terassen- oder Gartenmöbel zu sichern.", rät
Gawarecki.
Sturmschäden, die am Auto entstehen, werden durch die
Kfz-Versicherung abgedeckt. Wurde das Auto zum Beispiel durch
herabfallende Dachziegel oder einen umfallenden Baum beschädigt,
springt die Teilkaskoversicherung ein. Fahren Sie allerdings gegen
einen umgestürzten Baum, zahlt nur die Vollkaskoversicherung den
entstandenen Schaden.
"Damit die Sturmschäden anerkannt werden, muss der
Versicherungsnehmer nachweisen, dass mindestens Windstärke 8
herrschte.", klärt Gawarecki auf. "Für darunter liegende Windstärken
gibt es in der Regel keinen Schadenersatz. Hausbesitzer sollten
deshalb auch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen,
Vermieter brauchen zusätzlich noch eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht. Diese Versicherungen zahlen auch, wenn bei
niedrigeren Windstärken Personen durch herumfliegende Dachziegel oder
marode Äste verletzt werden."
Hat ein Sturm Schäden am Haus, dem Auto oder der Einrichtung
hinterlassen, sollte die Versicherung umgehend darüber informiert
werden. Fotos helfen der Versicherung, sich ein Bild vom Schaden zu
machen, falls Gegenstände schnell notdürftig repariert werden
mussten. Auch eine Liste mit den zerstörten und beschädigten
Gegenständen ist für die Versicherung hilfreich. Kaputte Gegenstände
sollten aufgehoben werden, da sie als Beweismittel gegenüber der
Versicherung dienen.
Weitere Informationen zum Thema Versicherung finden Sie auf
www.drklein.de/versicherung.html.
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