Die APM Informationsserie „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ beschäftigt sich heute mit den neuen Regelungen und Grenzen für Verpflegungsmehraufwendungen.
(firmenpresse) - Leonberg, 2. Dezember 2013
Die APM Informationsserie „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ beschäftigt sich heute mit den neuen Regelungen und Grenzen für Verpflegungsmehraufwendungen.
Das dreistufige Abrechnungssystem für Verpflegungsmehraufwendungen wird durch ein vereinfachtes, zweistufiges Prinzip ersetzt. Der niedrigste Pauschalbetrag von 6 Euro für Abwesenheiten von 8 bis 14 Stunden entfällt mit dem neuen Reisekostenrecht.
Die künftig gültigen Pauschalbeträge gliedern sich wie folgt:
- 12 Euro für eintägige Auswärtstermine von mehr als 8 Stunden
- 12 Euro für An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtsaufenthalten, unabhängig von der Dauer der Abwesenheit
- 24 Euro bei Auswertsterminen von mehr als 24 Stunden, die nicht An- und Abreisetag sind.
Erfolgt eine längerfristige Tätigkeit an der gleichen Tätigkeitsstätte, so dürfen nur in den ersten drei Monaten die Verpflegungspauschalen abgezogen werden. Wird der Aufenthalt durch eine Frist von mindestens 4 Wochen unterbrochen (durch Änderung des Einsatzortes oder durch Krankheit des Arbeitnehmers), erneuert sich die Frist.
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Quelle: www.tk.de
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