(ots) - Wunschdenken
Je mehr Einzelheiten bekannt werden, umso deutlicher tritt zutage:
Der Umgang von Polizei und Justiz mit dem Bilderschatz des
wunderlichen Herrn Gurlitt ist eine fatale Verkettung von Pleiten,
Pech und Pannen. Man könnte und müsste in der juristischen wie in der
kunsthistorischen Einschätzung des Falles schon deutlich weiter sein
- das räumen auch die beteiligten Stellen mittlerweile ein.
Da mag der Vorschlag des bayerischen Justizministers Bausback, mal
eben die Verjährungsfristen bei Raubkunst auch rückwirkend zu
verlängern, auf den ersten Blick wie eine geschickte Durchtrennung
des gordischen Knotens wirken. Auf den zweiten aber geht er nicht
weit über eine populistische Mischung aus Bauchgefühl und
Wunschdenken hinaus. Für eine solche Initiative hätte der Gesetzgeber
jahrzehntelang Zeit gehabt - nun aber muss selbst der Minister
einräumen, dass seine Idee an verfassungsrechtlichen Hürden scheitern
könnte.
Zudem dürfte Bausback seine eigene Hoffnung auf eine "gütliche
Einigung" mit Cornelius Gurlitt zunichtemachen, sollte er seinen
Gesetzesvorschlag auf den Weg bringen. Eine Einladung zur Kooperation
ist er ganz sicher nicht. Der alte Mann würde sich mit allen Mitteln
wehren.
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