(ots) - Die Polizei soll bei Alkoholsündern im Straßenverkehr
künftig grundsätzlich auf Blutproben verzichten. Darauf haben sich
die Politiker von CDU/CSU und SPD in der Arbeitsgruppe Inneres und
Justiz bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin geeinigt.
Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Freitagausgabe
berichtet, kann künftig bei Verkehrskontrollen auch dann auf die
bisher obligatorische Blutentnahme verzichtet werden, wenn der
Atem-Alkoholtest einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben hat.
Die Messtechnik sei inzwischen so genau, dass die Blutprobe in
Zukunft nur noch durchgeführt werde, wenn der Verkehrsteilnehmer
darauf bestehe. Nach Schätzungen der Deutschen Polizeigewerkschaft
werden durch die neue Regelung jährlich rund 50 000 Blutproben
entfallen. Die Arbeitsgruppe folgte damit einem Vorschlag des
NRW-Innenministeriums. "Der Atem-Alkoholtest ist eine gute
Alternative zur Blutentnahme bei Alkoholsündern", sagte
NRW-Innenminister Ralf Jäger. "Eine Blutprobe ist immer ein Eingriff
in die körperliche Unversehrtheit, die sich heute vermeiden lässt.
Eine Atemprobe dagegen kann jeder verkraften." Bei dem
Atemalkoholtest mit einem Analysegerät verkürzt sich auch die
Wartezeit bei der Polizei und der Promillewert steht sofort fest.
Auch die Kosten für Blutentnahme und -untersuchung, die der
Betroffene bisher tragen muss, entfallen. Bei Werten unter 1,1
Promille ist die Atemalkohol-Analyse ohne richterliche Anordnung
jetzt schon beweissicher möglich. Zeigt bei einer Verkehrskontrolle
der Atem-Alkoholvortest einen Wert über 1,1 Promille, muss der
Betroffene derzeit mit auf die Polizeiwache. Dort wird nach
richterlicher Anordnung ein Arzt hinzugezogen, der Blut entnimmt. Das
Ergebnis der Blutuntersuchung liegt erst nach einigen Tagen vor. Der
Entscheidung liegt auch eine Studie zugrunde, die zeige, "dass die
Messung des Alkoholgehaltes durch die Analyse des Atems auch bei
höheren Promillewerten so präzise ist wie bei einer
Blutuntersuchung", so Jäger. "Deshalb ist in Alkoholverdachtsfällen
die Atemanalyse als das mildere Mittel zu wählen. Damit erübrigt sich
dann auch das Erfordernis einer richterlichen Anordnung."
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