PresseKat - Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von Google weitgehend unwirksam

Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von Google weitgehend unwirksam

ID: 985361

(PresseBox) - Das Landgericht Berlin hat 25 Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google für unwirksam erklärt. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 19.11.2013 mitgeteilt. Die Klauseln seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Verbraucher unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Google will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Ungefähr die Hälfte der Klauseln betreffen die Datenschutzbestimmungen von Google. Google hat sich darin zum Beispiel das Recht vorbehalten, ?möglicherweise? gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder ?unter Umständen? personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen. Damit ist völlig unklar, was genau mit den Daten passieren soll und in welchen Fällen. Es fehlt also an der erforderlichen Transparenz. Worin stimme ich als Nutzer zu? Das muss immer klar sein. Google hat das bislang wenig gekümmert.
Weiter hat das Gericht viele Klauseln in den Nutzungsbedingungen von Google wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher für unwirksam erklärt. Als unzulässige Benachteiligung wurde beispielsweise gewertet, dass der Suchmaschinengigant sich das Recht vorbehalten hat, alle in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen sowie Funktionen und Features der Dienste nach Belieben komplett einzustellen. Nur sofern es ?vernünftigerweise möglich? sei, werde der Nutzer vorab über die Änderung des Dienstes informiert. Auch dass sich Google das Recht vorbehalten habe, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern, benachteiligt die Verbraucher unangemessen.
(LG Berlin, Urteil vom 19.11.2013 - 15 O 402/12)
Unsere Meinung
Die Erfolgaussichten von Google in der Berufung scheinen, was die meisten der angegriffenen Klauseln betrifft, eher als gering anzusehen zu sein.




Letztlich muss der Nutzer immer wissen, in was er eigentlich genau einwilligt. Begriffe wie ?unter Umständen? und ?möglicherweise? verhindern diese Transparenz, weil absolut unklar bleibt, in welchen Fällen die Klausel gilt.
Und es ist seit Ewigkeiten Rechtsprechung des BGH, dass einseitige Änderungsklauseln von AGB (Nutzungsbedingungen) unwirksam sind.
Jeder, der in die jetzt als unwirksam angesehen Klauseln eingewilligt hat muss sich jedenfalls nach Rechtskraft des Urteils (also unter Umständen erst, wenn der BGH sich dazu geäußert hat) daran nicht halten. Sie gelten als nicht vereinbart.
Trotzdem empfehlen wir immer solche Nutzungsbedingungen vor der Anmeldung in einem Portal, einem sozialen Netzwerk, einem Webdienst gleich welcher Couleur vorher zu lesen und im Zweifel auf eine Anmeldung zu verzichten.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  an Freund senden  Familienernährerinnen - Perspektiven für die Zukunft schaffen! Der etwas andere Berufszweig – Problemhundtherapeut
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 21.11.2013 - 13:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 985361
Anzahl Zeichen: 3484

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von Google weitgehend unwirksam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte