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Wichtigste Grundsätze bei geschäftlichen Nutzung von Social Media

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(PresseBox) - Social Media: Aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Die Anzahl der monatlich aktiven mobilen Facebook-Nutzer lag im 4. Quartal 2016 bei rund 1,74 Milliarden. In Deutschland wird Facebook von rund 27 Millionen Personen genutzt (Stand: Januar 2016). Twitter nutzen rund 1,4 Milliarden Menschen weltweit.

Die meisten Menschen nutzen täglich soziale Medien. Und zwar mehrfach. Bei diesen Besuchen wird in der Regel geteilt, kommentiert, geliked und gepostet. Doch was bedeutet das rechtlich? Darüber machen sich die wenigsten Nutzer Gedanken. Aber schnell kann es zu teuren Abmahnungen bzw. Ansprüchen Dritter kommen.

Daher hat die IT- und Medienkanzlei Schutt, Waetke einmal die wichtigsten rechtlichen Grundsätze bei der Nutzung von Social Media-Plattformen zusammengestellt:

? Haftungsfalle Account-Name: Sie dürfen sich nicht jeden beliebigen Namen für einen Account / ein Profil aussuchen. Lassen Sie vorab den Namen auf eine Kollision mit bestehenden Namensrechten oder Markenrechten prüfen.

? Impressumspflicht: Jedes Profil muss mit dem vollständigen Impressum wie auf der eigenen Website versehen werden. Kein Link, sondern der vollständige Text.

? Vorsicht Urheberrecht: Posten Sie nur Inhalte, die von Ihnen stammen oder die Sie berechtigterweise im Internet nutzen dürfen und für die Sie auch Unterlizenzen (an die Plattformbetreiber) vergeben dürfen.

? Achtung bei [b]Bildern:[/b] Selbst wenn Sie Bilder lizenziert haben, bedeutet das nicht zwingend, dass Sie diese in Social Media nutzen dürfen. Checken Sie vorab die Lizenzbedingungen (Was darf ich mit dem Bild konkret tun?).

? Keine Irreführung: Verzichten Sie darauf, sich Likes, Fans, Follower etc. zu kaufen oder zu erschleichen, denn das wäre unlauterer Wettbewerb und kann abgemahnt werden. Dasselbe gilt natürlich für Fake-Bewertungen u. ä.

? AGB beachten: Jede Plattform hat AGB, Nutzungsbedingungen etc., die Sie akzeptieren und beachten müssen. Bei Verstößen droht die Account-Löschung mit der Folge, dass alle Investitionen in den Account dahin sind.





? Vorsicht beim Teilen: Das Teilen von Inhalten, die rechtswidrig sind (bspw. ein urheberrechtlich geschütztes Bild) kann als Ihre eigene rechtswidrige Tat abgemahnt werden. Der gute Glaube an die Rechtmäßigkeit schützt Sie nicht.

? Vorsicht beim Liken und Kommentieren: Likes & positive Kommentare zu rechtswidrigen Postings können als ein ?zu Eigen machen? als Ihre eigene Rechtsverletzung angesehen werden.

? Vorsicht bei Logonutzung: Schauen Sie sich an, für welche Zwecke die Plattformen die Nutzung ihrer Logos gestatten: Es ist nicht alles erlaubt.

? Datenschutz & Social Media Plugins: Sie dürfen nicht alle Social Media Plugins in Deutschland nutzen. Und wenn Sie die erlaubten Plugins nutzen, dann muss darauf, auf die Zwecke der Datennutzung u.v.m., in den Datenschutzhinweisen Ihrer Website hingewiesen werden.

? Haftungsfalle Fans & Follower: Postings von Followern auf eigener Timeline können rechtswidrig sein und zu Ihrer eigenen Haftung (Störerhaftung) führen.

? Schulen Sie sich & Ihre Mitarbeiter: Wer im Unternehmen für Social Media verantwortlich ist, sollte mindestens rudimentäre Kenntnisse der rechtlichen Gefahren haben. Solche Schulungen können auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung verhindern.

Rechtsberatung, Webseiten-Checks, Schulungen, Workshops und vieles mehr zu allen Themen rund um Social Media, Internet & Co. erhalten Sie bei uns:

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Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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Datum: 30.10.2017 - 12:18 Uhr
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