(ots) - Auch Mietwagen müssen im Winter mit passender
Bereifung ausgestattet sein. Als wintertauglich gelten Winter- oder
Ganzjahresreifen, die mit "M & S" gekennzeichnet sind.
Verantwortlich für die richtige Bereifung ist laut Gesetz immer
der Fahrer. Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist,
muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg
rechnen. Sorgt der Fahrer für Behinderungen, beispielsweise an
Steigungen, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Auch bei einen Unfall
trägt er die Verantwortung und haftet für den Schaden - trotz
Vollkaskoschutz. Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter-, bzw.
Ganzjahresreifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des
Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu
mieten.
Von Anfang November bis Mitte März haben die ADAC Partner Avis,
Hertz und Sixt sowie der Autovermieter Europcar ihre Mietwagenflotte
mit wintertauglicher Bereifung ohne Aufpreis ausgestattet. Alle
wichtigen Versicherungsleistungen sind bei Buchung über die ADAC
Autovermietung eingeschlossen, was bei Fahrten auf Eis und Schnee
extra Sicherheit gibt. Wer als zusätzlichen Schutz für sein
Mietfahrzeug Schneeketten bereit gestellt haben möchte, der sollte
dies schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird
dafür ein Aufpreis verlangt.
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