(ots) - Seine Existenz als Politiker hat er verloren, seine
bürgerliche Existenz aber verteidigt er gegen den überzogenen
Strafanspruch der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sollte ein
Einsehen haben und die Staatsanwälte daran erinnern, dass sie als
Ankläger aufzutreten haben, nicht als Racheengel.
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