(ots) - Am falschen Ende
Darf die Verwertungsgesellschaft Wort Verlage an den Auszahlungen
beteiligen? Die Antwort lautet auch nach dem gestrigen Urteil nicht
grundsätzlich nein. Denn häufig haben Autoren ihre gesetzlichen
Vergütungsansprüche ausdrücklich auch an Verlage abgetreten. In
solchen Fällen spricht dann auch nichts gegen die bisherige
Verteilungspraxis der VG Wort.
Das Urteil richtet sich allein gegen die Tatsache, dass die VG, um
eine aufwendige Einzelfallprüfung und Kosten zu vermeiden, alle
Autoren einfach über einen Kamm geschoren hat. Sie hat dabei schlicht
ignoriert, dass viele ihre Vergütungsansprüche zwar an die VG Wort
abtreten, damit nicht aber automatisch auch an die Verlage.
Sollte das Urteil Bestand haben, könnte das für die
Verwertungsgesellschaft jetzt richtig teuer werden: Die Verlage
müssten das Geld an die Gesellschaft zurückzahlen und die mit großem
Aufwand an die Autoren. So was nennt man gewöhnlich am falschen Ende
sparen.
Waltraud Messmann
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