(ots) - Einklagbare Grenzen
Wer den Respekt vor einem literarischen Werk in seiner
Gesamtkomposition nicht (mehr) kennt, der sollte daran erinnert
werden - und sei es durch ein Urteil. Es wirkt schon ziemlich dreist,
Ausschnitte aus Potter-Hörbüchern zum Tausch anzubieten und die dem
Hörbuchverlag gegenüber als "wertlosen Datenmüll" zu erklären. So
harmlos sind solche Häppchen eben nicht: Leicht lassen sie sich zum
ganzen Buch montieren.
Man kann das Urheberrecht lästig finden, doch schützt es zu Recht
geistiges Eigentum vor Plagiat und Zerstückelung bis zur
Unkenntlichkeit. Genau deshalb ist dieses Urteil wichtig: Um
einklagbare Grenzen zwischen "Mein" und "Dein" zu setzen.
Christine Adam
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