(ots) - Das Bundeskabinett hat heute u.a. die von der
Bundesministerin fĂŒr Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung ĂŒber
zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
beschlossen. Dazu erklÀrt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
"Die Union steht fĂŒr faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss
ordentlich bezahlt werden. Ăber die Löhne bestimmen aber nicht
PÀdagogen, Diplom-Sozialwirte oder RechtsanwÀlte. Es ist vielmehr
Aufgabe der Tarifpartner, die Lohnhöhe festzulegen, die dann
bundesweit fĂŒr allgemeinverbindlich erklĂ€rt wird. Dabei soll es
bleiben. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut und hat Vorrang vor
staatlicher Lohnfestsetzung. Die gestrige Einigung der Tarifparteien
in der Zeitarbeitsbranche zeigt, dass sie keine politischen Vorgaben
brauchen, um sich auf vernĂŒnftige Lohnhöhen fĂŒr die rund 800.000
BeschÀftigten zu verstÀndigen.
Die Union steht fĂŒr tarifliche Mindestlöhne. Bereits heute
profitieren vier Millionen BeschÀftigte in dreizehn Branchen davon.
All diese Mindestlöhne sind in der Regierungszeit von CDU und CSU auf
den Weg gebracht worden. Rot-Rot-GrĂŒn hat an dieser Stelle komplett
versagt. Der Mindestlohn-Tarifvertrag fĂŒr die rund 11.000
Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk tritt am 1.
Oktober 2013 in Kraft. Der Mindestlohn betrÀgt 11,00 Euro bzw. 11,25
Euro ab dem 1. Mai 2014 in den alten LĂ€ndern einschlieĂlich Berlin
und 10,13 Euro bzw. 10,66 Euro ab dem 1. Mai 2014 in den neuen
LÀndern. Daneben werden die bereits bestehenden Mindestlöhne im
Baugewerbe und in der GebÀudereinigung schrittweise auf bis 14,70
Euro bzw. 12,65 Euro angehoben.
Das beweist: Mit ihren tariflichen Mindestlöhnen hat die Union ein
stimmiges Konzept, um Lohndumping und wettbewerbsverzerrende
Lohnkonkurrenz zu verhindern. In Bereichen, in denen es keine
TarifvertrÀge gibt, sollen die Tarifpartner in einer Kommission einen
tariflichen Mindestlohn festlegen."
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