PresseKat - Blaulicht und Martinshorn: Sofort freie Bahn schaffen / TÜV Rheinland: Orientieren, woher die Signa

Blaulicht und Martinshorn: Sofort freie Bahn schaffen / TÜV Rheinland: Orientieren, woher die Signale kommen / Auf Autobahnen Rettungsgasse bilden / Sicherheitstrainings für Einsatzkräfte

ID: 939731

(ots) - Was tun, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr
oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn anrücken? Mitunter geraten
Verkehrsteilnehmer in Panik, wissen nicht wohin oder bleiben einfach
mitten auf der Fahrbahn stehen. "Das oberste Gebot lautet: Ruhe
bewahren. Sich dann orientieren, von woher die Signale kommen, in
welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz
sind", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV
Rheinland. Richtig reagiert, wer den Blinker setzt, um die
Ausweichrichtung anzuzeigen. Dabei auf andere Verkehrsteilnehmer wie
Fußgänger oder Radfahrer achten. Vor einer Ampel mit Rotlicht nach
rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie
überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.

Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der
Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand
ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen und
Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden - bei
zwei Fahrstreifen pro Richtung in der Mitte. Autos auf dem linken
Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf
der rechten Spur an den rechten. Bei drei und mehr Fahrstreifen muss
die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der direkt rechts
daneben liegenden Fahrspur freigehalten werden. Bei Verstößen droht
ein Bußgeld.

"Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem
Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht, das heißt,
andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das
Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise
Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
oder flüchtige Personen zu verfolgen", sagt TÜV Rheinland-Fachmann
Hans-Ulrich Sander. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen




Einsatzfahrzeuge passieren lassen. TÜV Rheinland bietet übrigens für
die Fahrer von Rettungs- und Einsatzwagen spezielle
Fahrsicherheitstrainings an. Dort lernen die Teilnehmer neben dem
optimalen Umgang mit den meist besonderen Fahrzeugtypen auch
kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.



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Datum: 06.09.2013 - 10:00 Uhr
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