(ots) - Die Unternehmen der Geflügelschlachtung und der
Geflügelfleischzerlegung als Wirtschaftszweig der deutschen
Fleischwirtschaft begrüßen ausdrücklich die Vereinbarung eines
tariflichen Mindestlohns. Die Geflügelfleischunternehmen, organisiert
im Bundesverband der Geflügelschlachtereien (BVG) wollen zeitnah in
Verhandlungen mit der Gewerkschaft NGG hinsichtlich eines
Tarifvertrages zur Vereinbarung eines tariflichen Mindestlohns
eintreten. Dieser Tarifvertrag soll über das
Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt werden und so
verbindlich für alle Unternehmen der Geflügelschlachtung und
-zerlegung gelten. Dies würde dann alle Arbeitnehmer, die im Rahmen
eines Werkvertrages oder der Leiharbeit in deutschen Betrieben
arbeiten, betreffen. Tarifträger der Tarifgemeinschaft sollen die
Arbeitgeberverbände der Ernährungsindustrie sein. Um hier die
notwendige Vertretungsbefugnis zu haben, erklärten heute maßgebliche
Unternehmen der Geflügelschlachtung und -zerlegung sich dazu bereit,
Gespräche mit den Arbeitgeberverbänden zum Erwerb einer
Mitgliedschaft zu führen. In der Tarifkommission werden Vertreter der
Geflügelfleischwirtschaft mitarbeiten.
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