WAZ: Ausnahme sollte nicht die Regel sein
- Kommentar von Ulf Meinke
(ots) - Da ist er also wieder: der Golfplatz. Lange Zeit
suchte die Republik vergeblich nach einer Sportanlage, die von
staatlichen Strompreis-Vergünstigungen profitiert. Tatsächlich irrten
sich Politiker, als sie Golfplatz-Firmen zum Kreis der Unternehmen
zählten, die teilweise von der Ökostrom-Umlage befreit sind. Richtig
ist: Wenn es um einen Rabatt in Sachen Netzentgelte geht, gehören
Golfplatz-Betreiber tatsächlich zu den Unternehmern, die entlastet
werden. Nun könnte man lange darüber streiten, wem am ehesten ein
niedriger Strompreis zusteht. Aluhütten, Betonfabriken, Bäckereien
oder Stahlwerke? Bei den Behörden, die sich mit der EEG-Umlage und
den Netzentgelten zu befassen haben, stapeln sich die Anträge auf
Entlastungen. Die Energiewende ist auch ein Beschäftigungsprogramm
für die Bürokratie. Eine Dauerlösung kann es aber nicht sein, die
Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Branchen an
Verwaltungsapparate zu übertragen. Wenn flächendeckend
Ausnahmeregelungen greifen müssen, um die Existenz von Betrieben zu
sichern, stimmt etwas nicht. Es wäre gut, wenn das Land in Sachen
Energiewende weniger über Golfplätze reden müsste. Denn Strom muss
für alle Menschen bezahlbar sein.
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Datum: 19.08.2013 - 19:12 Uhr
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