(ots) - Am liebsten tritt er zackigen Schrittes im schwarzen
Trainingsanzug auf, das wallende Haupthaar durch einen Seitenscheitel
notdürftig nach rechts und links gelegt und das Gesicht hinter einer
Sonnenbrille von grotesken Ausmaßen verborgen. Der Maler Jonathan
Meese ist eine Art wandelndes Gesamtkunstwerk mit unübersehbarer
Vorliebe für provozierenden Klimbim. Als Kopfbedeckung gehört die
Pickelhaube aus Kaisers Mottentruhe zu den gern gewählten
Ausstattungsstücken. Und zu Performances im Freien fährt er auch
schon mal im Kübelwagen vor. Wenn das alles wäre, bedürfte es kaum
der Erwähnung. Leider juckt es den etwas zum Übergewicht neigenden
Burschen bei all diesen Umtrieben auch noch regelmäßig im rechten
Arm.Er lässt jedenfalls kaum eine Gelegenheit ungenutzt, um im
Beisein staunender Kunstfreunde den Deutschen Gruß zu entbieten. Von
den strammen Bekenntnissen zur "Diktatur der Kunst", die bei Meese
damit einhergehen, nimmt das geneigte Publikum dann allenfalls noch
das Wörtchen "Diktatur" zur Kenntnis - und fertig ist das Bild vom
armen Irren mit der Nazi-Attitüde. Das Amtsgericht Kassel hatte jetzt
darüber zu entscheiden, ob die Hitlergruß-Besessenheit durch die
Kunstfreiheit gedeckt sei. Und die Kasseler Richter befanden: Sie
ist. - Soll also künftig unter dem Deckmantel der Kunst alles erlaubt
sein? Der Stammtisch kann sich beruhigen: Jonathan Meese wird nicht
zum Eisbrecher für politische Ideologen. Er lebt nur in seiner
eigenen verschrobenen Welt. Ob das nun große Kunst ist, kleine Kunst
oder gar keine - darüber muss gesondert gestritten werden. Aber die
Gefahr, dass sein Mummenschanz mit Nazi-Gesten Gefolgsleute auf den
Plan rufen könnte, ist gleich null. Der Mann ist nicht gefährlich, er
ist allenfalls wunderlich. Und folglich geht das Kasseler Urteil in
Ordnung.
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