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Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler

ID: 902244

Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler auch im Zusammenhang mit der Debi Select classic 2 GmbH & Co. KG – LG München I verurteilt weiteren Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 9.400,00 an Debi Select Anleger

(firmenpresse) - München, Berlin, 02.07.2013

Mit Beschluss vom 24.06.2013 hat das OLG München nunmehr auch die Fehlerhaftigkeit des Prospekts zur Debi Select Classic 2 GmbH & Co. KG bestätigt.

Damit wurden nunmehr von der Kanzlei CLLB für die von ihr vertretenen Anleger der Debi Select für alle drei Debi Select Fonds (Debi Select classic Fonds GbR, Debi Select Flex Fonds GbR, Debi Select classic 2 GmbH & Co. KG) Prospekthaftungsurteile erstritten.

Die Prospektverantwortlichen der Debi Select Fonds wurden jeweils dazu verurteilt, den von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern sämtliche Einzahlungen in die Fonds zurückzuerstatten und die Anleger von etwaigen weiteren Ansprüchen aus ihrer Beteiligung an den Debi Select Fonds freizustellen. Auch die den Anlegern entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten sind aufgrund der Urteils von den Prospektverantwortlichen in voller Höhe zu erstatten.

Mit vorliegendem Beschluss des Oberlandesgerichts München wurde nunmehr die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Rechtsauffassung, dass die von der Debi Select verwendeten Prospekte fehlerhaft sind, vollumfänglich bestätigt.

Parallel zu den laufenden Verfahren gegen die Debi Select Fonds und deren Prospektverantwortlichen hat die Kanzlei CLLB auch bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater, Anlageberatungsgesellschaften und den Geschäftsführer der Fonds, Herrn Josef G. aus Landshut, eingereicht.

Mit Urteil vom 02.07.2013 wurde ein weiterer Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 9.400,00 an einen Anleger der Debi Select verurteilt.

Das Gericht verurteilte den Berater zur Rückerstattung sämtlicher auf die Beteiligung geleisteter Einlagen sowie zur Freistellung des Anlegers von etwaigen künftigen Forderungen, die sich aus der Beteiligung an der Debi Select ergeben können. Der Berater wurde zudem dazu verpflichtet, dem Anleger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Das Gericht sprach dem Anleger damit eine vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligung zu.





Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater und Prospektverantwortliche verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.

Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.

Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB, die bereits mehr als 400 Anleger der Debi Select vertritt. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte - Istvan Cocron
Dircksenstr. 47, 10178 Berlin
Tel. 030/288 789 6-0
Fax 030/288 789 6-20



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Datum: 02.07.2013 - 16:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.07.2013

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