(ots) - Wie viel darf der Vorstand oder die 
Geschäftsleitung eines kommunalen Wohnungsunternehmens verdienen? 
Das, was "üblich" ist, sagt der Gesetzgeber. Doch wie viel ist das 
konkret? Ein vertikaler und horizontaler Vergleich soll darüber 
Aufschluss geben, heißt es dazu in dem Regelwerk. "Das ist 
realitätsfern. Wie will man gesichert herausfinden, was der 
Wettbewerb für eine vergleichbare Position bezahlt? Und um wie viel 
darf der Manager mehr verdienen als der Hausmeister desselben 
Unternehmens?", kritisiert Professor Dr. Jürgen Keßler von der HTW - 
Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. "Zwischen 
Vergütungsgerechtigkeit, Aufsichtsratskontrolle und Effizienz" lautet
daher eines der zentralen Schwerpunktthemen der 
BBA-Managementakademie, die in diesem Jahr vom 17. bis 19. Juli in 
Heiligendamm stattfindet. Auch Personalentwicklung steht auf der 
Agenda. Seit nunmehr zehn Jahren kommen dort Experten aus ganz 
Deutschland zusammen, um über die richtigen Antworten auf 
brandaktuelle und zukunftsrelevante Fragestellungen der 
Wohnungswirtschaft zu diskutieren.
   Die Frage, welche Vergütung für das Management angemessen ist, 
stellt sich immer wieder neu - nicht nur bei börsennotierten 
Wirtschaftsunternehmen, sondern auch in der kommunalen 
Wohnungswirtschaft. "Der Aufsichtsrat eines Unternehmens ist dafür 
verantwortlich, dass das Management eine übliche Vergütung erhält", 
so Prof. Keßler. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der damit 
einhergehenden politischen Implikationen bekomme die Bemessung der 
Leistung allerdings eine wachsende Bedeutung. Das Regelwerk des 
Gesetzgebers mache es nach Auffassung von Keßler jedoch schwer, keine
Realsatire zu schreiben. Da nicht klar definiert ist, was üblich ist,
sondern die Höhe der Vergütung vielmehr individuell ermittelt werden 
muss, hat sich unlängst ein neuer Berufsstand gebildet: Der 
Vergütungsberater. Und das sei aus vielerlei Gründen unbefriedigend. 
Zum einen weil die Leistung honorarpflichtig ist und zum anderen weil
die Verantwortung für die Entscheidung auf Dritte verlagert wird.
   Wie nun eine praxisgerechte Lösungen aussehen kann, soll im Rahmen
des diesjährigen Sommertreffens der Experten diskutiert werden. 
Darüber hinaus geht es um die Frage, mit welchen Personalkonzepten 
die Wohnungswirtschaft dem demografischen Wandel bestmöglich begegnen
kann. Denn die Auswirkungen machen auch vor dieser Branche nicht 
halt. Die Zahl der Erwerbspersonen schrumpft, und die Belegschaften 
altern. "Wohnungsunternehmen, die sich über die demografische 
Entwicklung keine Gedanken machen, werden ob kurz oder lang das 
Nachsehen haben", so Dr. Hans-Michael Brey, Geschäftsführender 
Vorstand der BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin, 
und Initiator des Sommertreffens der Experten.
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Alexandra May
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