PresseKat - Rheinische Post: Richtiges Google-Urteil = Von Reinhard Kowalewsky

Rheinische Post: Richtiges Google-Urteil

= Von Reinhard Kowalewsky

ID: 871595

(ots) - Das gestrige Urteil zu Google ist richtig. In
einem Land, in dem der Schutz von Persönlichkeitsrechten hohen Rang
hat, dürfen die Computer von Google den Ruf eines Menschen nicht ohne
Strafe in den Dreck ziehen. Der Internetgigant muss nun eben
Mitarbeiter einstellen, die hiesige Beschwerden gegen fragwürdige
Ergänzungsvorschläge bei der Eingabe von Suchwörtern prüfen. Und die
müssen beispielsweise aus dem System löschen, dass "Rotlicht" als
Suchergänzung zu Bettina Wulff vorgeschlagen wird. Google hat nicht
das Recht, frühere Gerüchte und Verleumdungen aus "technischen
Gründen" immer weiter zu transportieren. Ist damit das freie Internet
tot? Nein. Jedes Onlineangebot ist von Deutschland aus weiter
aufrufbar. Google darf weiter auf fragwürdige Internetseiten
hinweisen - gegen deren Inhalte kann Mann oder Frau notfalls klagen.
Außerdem müssen wir Internetbürger lernen, unsere digitale Identität
besser zu pflegen: Ungeschickte Selbstdarstellung bei Facebook hat
sicherlich mehr Karrieren beschädigt als umstrittene
Suchergänzungsvorschläge von Google.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Weser-Kurier: Der Rheinische Post: Gentests - es gibt ein Recht auf Nichtwissen

= Von Antje Höning
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.05.2013 - 20:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 871595
Anzahl Zeichen: 1310

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Richtiges Google-Urteil

= Von Reinhard Kowalewsky
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rheinische Post (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rheinische Post