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DGAP-News: bet-at-home.com AG: bet-at-home.com AG Dividendenbekanntmachung

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(firmenpresse) - DGAP-News: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Dividende
bet-at-home.com AG: bet-at-home.com AG Dividendenbekanntmachung

14.05.2013 / 10:10

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bet-at-home.com AG
DĂŒsseldorf
WKN A0DNAY / ISIN DE000A0DNAY5

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 13. Mai 2013 hat
entsprechend den BeschlussvorschlÀgen von Vorstand und Aufsichtsrat
beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des GeschÀftsjahres 2012 in Höhe von EUR
5.593.604,82 an die AktionĂ€re EUR 4.210.800,00 auszuschĂŒtten und EUR
1.382.804,82 auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem an die AktionÀre
auszuschĂŒttenden Betrag erfolgt die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR
0,60 je dividendenberechtigter Aktie, der Restbetrag in Höhe von EUR 0,60
je Aktie wird auf die bereits von der Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am 4. Mai 2012 beschlossene VorabausschĂŒttung von EUR 0,60 je Aktie
angerechnet.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem ersten Bankarbeitstag nach der
HauptversammlungĂŒber die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch
die depotfĂŒhrenden Kreditinstitute unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % SolidaritÀtszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt
26,375%) sowie ggf. Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin
Aktiengesellschaft, Göppingen.

Den inlÀndisch unbeschrÀnkt steuerpflichtigen AktionÀren, die ihrer
Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des fĂŒr sie zustĂ€ndigen
Finanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von
Kapitalertragssteuer und SolidaritÀtszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer
ausgezahlt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise fĂŒr AktionĂ€re, die ihrer
Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in ihrem
Antrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere ErtrÀge aus




Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei auslÀndischen AktionÀren kann sich die einbehaltene
Kapitalertragssteuer einschließlich des SolidaritĂ€tszuschlags nach Maßgabe
bestehender Abkommen zur Vermeindung der Doppelbesteuerung zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermĂ€ĂŸigen. Die
Antragsfristen zur Erstattung des ErmĂ€ĂŸigungsbetrags sind zu beachten.


DĂŒsseldorf, im Mai 2013

bet-at-home.com AG
Der Vorstand


Ende der Corporate News

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210907 14.05.2013


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Datum: 14.05.2013 - 10:10 Uhr
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