PresseKat - Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. (VSW)

Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. (VSW)

ID: 862980

Der "Verband sozialer Wettbewerb e.V." ist ein bekannter Abmahner. Hier erfahren Sie mehr über die Gründe der Abmahnungen und wie Sie darauf reagieren sollten.

(firmenpresse) - Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. (kurz: VSW) ist bekannt dafür, aus den unterschiedlichsten Gründen Unternehmen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abzumahnen. Um zu beurteilen, ob und in welchem Umfang die Abmahnungen begründet sind, ist es für die Betroffenen schon wegen der damit einhergehenden "lebenslänglichen" Konsequenzen zu empfehlen, sich an eine Anwaltskanzlei zu wenden, die ihren Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht hat.

Die Abmahnung ist nicht zu unterschätzen

Wer eine Unterlassungsaufforderung - also eine sog. Abmahnung - von dem Verband sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) erhalten hat, sollte dieses Schreiben nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG dürfen wettbewerbsrechtliche Ansprüche auch von Personen und Verbänden geltend gemacht werden, die nicht unmittelbar von einem Fehlverhalten betroffen sind. Eine Abmahnung kann also auch dann rechtliche Folgen haben, wenn der Betroffene in keiner Weise dem Verband sozialer Wettbewerb e.V. einen Schaden zugefügt hat. Der VSW beruft sich bei den Schreiben auf sein Befugnis, generelle gewerbliche und lauterkeitsrechtliche Interessen zu schützen. Betroffene, die vom Verband abgemahnt worden sind, sollten also in jedem Fall einen Anwalt kontaktieren und den individuellen Fall sowie die unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten zu erörtern.

Gründe für eine Abmahnung

Die möglichen Gründe für eine Abmahnung sind vielfältig. Insbesondere unzulässige Werbeaussagen führten in der Vergangenheit wiederholt zu Abmahnungen gegenüber den jeweiligen Anbietern. Hintergrund dessen ist der Umstand, dass es bei einer Vielzahl von Werbeaussagen leicht auch zu Aussagen kommen kann, die nicht dem geltenden Recht entsprechen. Nicht zuletzt sind auch Angaben im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Gegenstand der Abmahnungen durch den VSW. Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. spricht die Abmahnung jedoch auch aus, ohne vorher sichergestellt zu haben, ob ein Fall vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. So kann zum Beispiel eine Werbeaussage durchaus Heilversprechen enthalten, sofern die entsprechende Wirkung auch tatsächlich wissenschaftlich erwiesen ist. Dennoch handelt es sich bei den Schreiben des VSW nicht um eine sogenannte Massenabmahnwelle, die getrost ignoriert werden kann.





Richtige Reaktion auf eine solche Abmahnung

Unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Abmahnung berechtigt ist, sollten Betroffene jedes Schreiben des VSW sorgfältig aufbewahren und genannte Fristen nicht unbedacht verstreichen lassen. Anwaltskanzlei Weiß und Partner Rechtsanwälte, Patentanwaltin Esslingen am Neckar, erreichbar unter www.ratgeberrecht.eu, ist auf Abmahnungen unter anderem im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert und kann beurteilen, welche Reaktion auf eine Abmahnung angemessen ist. Dabei kommt es nicht nur darauf an, welche gesetzlichen Bestimmungen missachtet worden sein sollen, sondern auch darauf, wer hiervon betroffen ist. Ein Rechtsanwalt sollte in einem ersten Orientierungsgespräch detailliert erfahren, welche Handlungen von dem Vorwurf betroffen sein könnten und wie viele weitere Rechtsverletzungen in einem möglichen Gerichtsverfahren aufgedeckt werden könnten. Falls dem Empfänger einer Abmahnung kein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen werden kann, kann die Abmahnung durchaus mit Erfolg abgewendet werden.

Wie gerechtfertigt ist eine Abmahnung?

Wer ein Schreiben des VSW erhalten hat, sollte die Vorwürfe, die behauptet wurden, sorgfältig überprüfen. Die meisten Schreiben dieses Verbandes beziehen sich auf Werbeaussagen, häufig auch auf solche aus dem medizinischen Bereich. Aber auch andere unlautere Geschäftspraktiken werden von diesem Verband abgemahnt. Betroffene sollten daher ihre Webseite und anderen Veröffentlichungen auf die jeweiligen Werbeaussagen hin überprüfen, um bspw. Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz von vornherein zu unterbinden. Aber auch bei freiverkäuflichen Lebensmitteln müssen strenge Richtlinien für Aussagen zu möglichen medizinischen Wirkungen eingehalten werden. Wer in seinen Veröffentlichungen Aussagen findet, die tatsächlich gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, muss noch gewissenhafter vorgehen, wenn die Abmahnung bereits eingetroffen ist.

Die Anwaltskanzlei Weiß und Partner Rechtsanwälte, Patentanwalt

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Weiß & Partner (ratgeberrecht.eu) bieten betroffenen Unternehmern ein kostenloses Orientierungsgespräch an, um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und mögliche Vorgehensweisen besser einschätzen zu können. Die Rechtsanwälte und das Kanzleiteam der Anwaltskanzlei Weiß und Partner Rechtsanwälte, Patentanwaltsind auf Abmahnangelegenheiten spezialisiert und können deutschlandweit agieren. Die Unterstützung der Betroffenen kann durch die Ortsunabhängigkeit vor jedem deutschen Gericht und in erster Linie natürlich auch außergerichtlich erfolgen. Die erste Kontaktaufnahme ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich. Die Betreuung des Falles wird in der Regel nach Pauschalpreisen abgerechnet, sodass die Mandanten schon vor Mandatserteilung erfahren, wie viel die anwaltliche Beratung und die außergerichtliche Vertretung kosten werden. Wer bereits mit Erhalt des ersten Schreibens des Verbandes sozialer Wettbewerb e. V. mit der Anwaltskanzlei Weiß und Partner Rechtsanwälte, Patentanwalt Kontakt aufnimmt, kann sicherstellen, dass die optimale Reaktion auf das Schreiben zu einem positiven Ergebnis führen wird.

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Datum: 29.04.2013 - 17:40 Uhr
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