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Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

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Was Sie über die Erwerbminderung und Erwerbsminderungsrente wissen müssen

(firmenpresse) - In Deutschland sind die Menschen weitestgehend sozial abgesichert. Das gilt auch für Personen, die wegen einer gesundheitlichen Einschränkung keiner oder nur einer teilweisen Berufstätigkeit nachgehen können. Sie haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Zu den Voraussetzungen gehören nicht nur medizinische Voraussetzungen, sondern der Gesetzgeber hat auch ein paar Vorgaben.

So müssen Versicherte auf jeden Fall fünf Jahre versichert sein, bevor sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen können. Der Gesetzgeber spricht von einer sogenannten Wartezeit. Geregelt werden die Voraussetzungen in Paragraf 43 SGB VI. Unter anderem heißt es in diesem Gesetz, dass Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, aber teilweise oder komplett von einer Erwerbsminderung betroffen sind einen Anspruch auf eine Rente haben.

Damit die Rente aus Erwerbsminderung ausgezahlt werden kann, müssen sie wenigstens 36 Kalendermonate eine versicherte Beschäftigung ausgeübt haben, für die sie Pflichtbeiträge einzahlen mussten. Als Zeitraum gilt eine Periode von fünf Jahren vor Eintritt der verringerten Erwerbsfähigkeit. Die letzte Voraussetzung ist eine Wartezeit von fünf Jahren, bevor sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen können. Das sind viele Voraussetzungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurden und auch genau kontrolliert werden.

Wenn die technischen Voraussetzungen für eine Rente aus Erwerbsminderung gegeben sind, muss ein Arzt bescheinigen, dass der Antragsteller tatsächlich gesundheitlich so beeinträchtigt ist, dass eine teilweise oder komplette Erwerbsminderung vorliegt. Ein wichtiges Indiz dafür ist der Grad der Leistungsfähigkeit.

Dieser Grad sagt etwas darüber aus, inwieweit noch ein Restleistungsvermögen vorhanden ist und ob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch eine Ausübung der bisherigen Berufstätigkeit möglich ist. Berechnet wird die Leistungsfähigkeit nach einer Fünftagearbeitswoche.





Unterschieden wird dabei, ob Betroffene sechs und mehr Stunden arbeiten können, eine Arbeitsleistung haben, die zwischen drei und sechs Stunden aufrechterhalten werden kann oder ob sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Bei einer möglichen Arbeitsleistung von mindestens 6 Stunden liegt laut Gesetzgeber keine Erwerbsminderung vor.

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Datum: 11.04.2013 - 15:34 Uhr
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Freigabedatum: 10.04.2013

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