Mitteldeutsche Zeitung: zu TLG-Verkauf
(ots) - Es sieht zwar nicht so aus, als wäre hier ein Gesetz
gebrochen worden. Allerdings musste die Öffentlichkeit bisher davon
ausgehen, dass ein Investor die 11 500 Immobilien erwarb - und nicht
zwei Tochtergesellschaften. Überdies ist es ein Stück aus dem
Tollhaus, dass ein Käufer Grunderwerbssteuer zahlen muss, wenn er 95
Prozent einer Immobilie oder Immobiliengesellschaft erwirbt - bei
94,9 Prozent aber nicht mehr. Verschärfend kommt hinzu, dass es sich
um ein Geschäft zulasten Dritter, nämlich der Länder, handelt. Die
sind eigentlich verboten. Der Hinweis des Bundesfinanzministeriums,
dass es sich an das Gesetz halten musste, mag richtig sein. Doch das
geltende Gesetz ist mindestens so lange fragwürdig, wie der
einschlägige Passus nicht überzeugend begründet wird.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.04.2013 - 20:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 847117
Anzahl Zeichen: 988
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Der Skandal um illegal eingelagerte und hochgiftige
Filterstäube in der Grube in Teutschenthal (Saalekreis) weitet sich
aus. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung
(Montag-Ausgabe). Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU ...
Der neue Betreiber der drei Kasinos in Magdeburg,
Halle und Wernigerode, die isrealisch-zypriotische Sybil Group, hat
finanzielle Schwierigkeiten. Das berichtet die in Halle erscheinende
Mitteldeutsche Zeitung (Montag-Ausgabe). Neun Monate nach de ...
Die 3500 niedergelassenen Ärzte und
Psychotherapeuten Sachsen-Anhalts können 2011 mit deutlich höheren
Honoraren rechnen. Aus dem 500-Millionen-Euro-Topf, den der
Erweiterte Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen
beschlossen hat, fl ...