(PresseBox) - Wenn Sie demnächst eine freundlich formulierte Einladung Ihrer Fahrerlaubnisbehörde erhalten, doch einmal bei einem ?Idiotentest? mitzumachen, dann dürfen Sie sich bitte nicht diskriminiert oder in Ihrer Ehre verletzt fühlen. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Test anstandslos bestehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden.
Stelle sich nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, also dem Idiotentest, heraus, dass der Geladene doch nicht alkoholkrank oder geisteskrank ist, dann hat er zumindest keinen Anspruch auf Rehabilitation.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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