Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
(firmenpresse) - 19.03.2013. Was viele nicht wissen, Bauhelfer sind Kraft Gesetz gegen einen Arbeitsunfalls versichert. Ob allerdings die Versicherungspflicht besteht und der gesetzliche Versicherungsschutz greift, ist vom Einzelfall abhängig. Hilfe bietet ein Merkblatt „Gesetzliche Unfallversicherung für Bauhelfer“ der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI).
Viele Bauherren rechnen in die Finanzierung ihres Traumhauses vielfach die sogenannten Eigenleistungen auch Muskelhypothek genannt mit ein. Erbracht werden diese häufig von Freunden und Verwandten als Bauhelfer. Passiert dabei ein schwerer Arbeitsunfall, stellt sich die Frage des Versicherungsschutzes. „Bei einem Arbeitsunfall von Bauhelfern, die im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig werden, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz“, mahnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Ein gesetzlicher Versicherungsschutz hängt auch von der Zugehörigkeit im sozialen Umfeld des Bauherrn ab. „Es bestehen Unterschiede, ob es sich um kurzzeitige Hilfeleistung des Vaters oder um mehrtägige Ar-beiten eines Vereinskameraden handelt. Generell ist ein privater Unfallversicherungsschutz anzuraten.“, klärt Jürgen Buck weiter auf. Eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung befreit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Weitere Informationen zum Thema und das Merkblatt „Gesetzliche Unfallversicherung für Bauhelfer“ stellt die GVI unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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