Frankfurter Rundschau: Zur Entschidung des Bundesverfassungsgerichtes zum juristischen Deal:
(ots) - Wenn aber Gericht, Staatsanwaltschaft und
Verteidigung zusammenwirken, um eine gesetzwidrige Absprache zu
treffen, dann ist das zwar ebenfalls rechtswidrig, aber der
Geschädigte - das Gesetz - wird nie und nimmer seine
Rechtsverletzung beklagen können. Denn wenn sich Gericht,
Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegen das Gesetz verbünden und
niemand - in einer Revision - auf seiner Beachtung besteht, dann ist
es schutz- und wehrlos. Das ist die Zukunft des Strafverfahrens: Der
Deal ersetzt die Suche nach der Wahrheit. Mal zulässig, mal
rechtswidrig, aber immer beseelt vom Geist des Kaufmanns.
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Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386
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Datum: 19.03.2013 - 16:22 Uhr
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