(PresseBox) - Diese Auffassung vertritt zumindest das Oberverwaltungsgericht Münster, das entschieden hat, dass ein Bild-Fotograf keinen Anspruch gegen die Oper Köln habe, selbst Fotos während einer Aufführung zu machen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in zweiter Instanz entschieden, dass die Oper Köln selbst entscheiden könne, wie sie der Presse Auskünfte erteilt. Die Oper Köln hatte dem Fotografen eigene Bilder zugeschickt, der Fotograf wollte aber unbedingt während einer umstrittenen Aufführung fotografieren.
Es spräche nichts dagegen, den Fotografen genauso zu behandeln wie einen normalen Zuschauer: Auch dem Fotografen könne untersagt werden, Fotos von der Aufführung zu machen. Auch das verfassungsrechtliche Presserecht würde daran nichts ändern, so das Oberverwaltungsgericht.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
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