(ots) - "Der Richtlinienvorschlag der Europäischen 
Kommission zur Vergabe von Konzessionen wird seit einiger Zeit in 
Deutschland kontrovers diskutiert. Es wurde dabei der Vorwurf laut, 
die Kommission wolle mit diesem Vorschlag die Wasserversorgung 
privatisieren. Dies habe ich bereits mehrfach ganz entschieden 
zurückgewiesen. Die Richtlinie führt keinesfalls zu einer direkten 
oder indirekten Privatisierung der Trinkwasserversorgung; dies ist 
und war niemals die Intention der Kommission.
   Wasser ist ein für den Menschen unverzichtbares öffentliches Gut. 
Genau deshalb war und ist es mir besonders wichtig, dass der 
Richtlinienvorschlag die Freiheit der Kommunen und Landkreise 
respektiert, selbst darüber zu entscheiden, wie sie die 
Trinkwasserversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger organisieren 
wollen.
   Gebietskörperschaften, die die Wasserversorgung ihrer Bürgerinnen 
und Bürger unmittelbar aus eigenen Mitteln bestreiten, sind von der 
Richtlinie in aller Regel ohnehin nicht betroffen. Falls eine 
Gemeinde entscheidet, die Wasserversorgung einem von ihr unabhängigen
privaten Dritten zu übertragen, ist die Richtlinie anwendbar. In 
diesem Fall ist es unerlässlich, Transparenz und Nichtdiskriminierung
bei der Vergabe der entsprechenden Konzessionen sicherzustellen - zum
Nutzen des Steuerzahlers und um faire Chancen für alle 
Wirtschaftsteilnehmer zu garantieren.
   Aufgrund der besonderen Ausgestaltung der Wasserversorgung in 
Deutschland ist die Situation hier allerdings etwas komplexer. Dies 
hängt damit zusammen, dass die öffentlichen Wasserversorger, wie 
insbesondere die Stadtwerke, zum Teil neben ihrer Tätigkeit im 
Wasserbereich auch auf liberalisierten Märkten Leistungen im freien 
Wettbewerb anbieten (zum Beispiel Energieversorgung). Insofern haben 
sie eine Art Zwischenstellung zwischen dem rein öffentlichen, nicht 
am Markt auftretenden Eigenbetrieb und dem privaten Dienstleister.
   Durch die öffentliche Diskussion in Deutschland und die 
zahlreichen Gespräche, die ich mit vielen Akteuren geführt habe, habe
ich diese komplexeren Strukturen besser verstanden und kann das 
Anliegen, eine ausgewogene Lösung für diese Fragen zu finden, 
durchaus nachvollziehen. Ich bin bereit, einen neuen Vorschlag 
mitzutragen, der den Sorgen vieler Stadtwerke entgegen käme: Wenn 
mindestens 80% der Aktivitäten der Stadtwerke im Wassersektor 
öffentlich bleiben, d.h. für die  Kommune und  ihre Bürger 
durchgeführt werden, und eine getrennte Buchführung für den 
Wassersektor besteht, wäre die Richtlinie nach diesem neuen Vorschlag
auf sie nicht anwendbar. Und der faire Wettbewerb  auf den 
liberalisierten Märkten bliebe trotzdem gewahrt.
   Ich habe bereits im Europäischen Parlament klargestellt, dass ich 
einen solchen Vorschlag in den anstehenden Verhandlungen zwischen 
Parlament und Rat ausdrücklich unterstützen könnte. Ich bin 
zuversichtlich, dass wir zu dieser wichtigen Frage bald eine 
pragmatische, ausgewogene Lösung finden werden. "
   Hintergrundinformationen zur geplanten Konzessionsrichtlinie 
finden Sie auch hier.  
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11205_de.htm
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Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland
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