(ots) - Der Staat mischt sich in alles ein, vor allem in
Lebensrisiken jeder Art. Von Anschnallpflicht und Helmpflicht bis zu
den gesetzlichen Versicherungen gibt es viele Vorschriften, die
Menschen in ihren ganz privaten Freiheiten beschneiden. Die Pflicht,
in Wasserschutzgebieten auch private Abwasserrohre auf Dichtheit zu
prüfen, ist allerdings kein Eingriff in private Angelegenheiten. Es
ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, um das immer wertvoller werdende
Gemeingut Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. Grundwasser
ist wie die Luft zum Atmen: Wenn es verdreckt wird oder knapp, dann
betrifft das jedermann. Die bloße Kontrolle stürzt keinen
Hauseigentümer in den Ruin. Eine fällige Sanierung kann tatsächlich
teuer werden - aber selbst die Opposition sagt ja: "Abwasserrohre
müssen dicht sein." Ein Wahlversprechen hat Ministerpräsidentin Kraft
nicht gebrochen - jedenfalls nicht direkt. Den Vorwurf, dass die
Landesregierung den "schwarzen Peter" für weitergehende Kontrollen
außerhalb von Wasserschutzgebieten an die Kommunen weitergibt, muss
sich die rot-grüne Koalition aber gefallen lassen. Da Grundwasser
nicht an Gemeindegrenzen Halt macht, ist es unverständlich, warum die
Entscheidung über Kontrollen der örtlichen Risikoneigung überlassen
bleibt.
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