(ots) - Bei schlechter Sicht im Winter muss laut ADAC das
Abblendlicht eingeschaltet werden. Ist lediglich das Tagfahrlicht
aktiviert, fehlt die hintere Beleuchtung des Fahrzeugs
(Rückleuchten). Dann können Autos bei Schneetreiben oder diffusem
Licht im Winter vom nachfolgenden Verkehr nur schlecht gesehen
werden.
Auch gemäß Straßenverkehrsordnung ist Abblendlicht bei
entsprechender Wetterlage vorgeschrieben: "Behindert Nebel,
Schnellfall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit
Abblendlicht zu fahren."
Tagfahrlicht ist nur bei klarer Sicht ausreichend. Es sorgt dafür,
dass das Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig bemerkt
wird.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche
Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender
Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und
Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen.
Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im
Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und
Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und
Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
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