PresseKat - Bund und Land führen Universität und Forschungszentrum im Karlsruher Institut für Technologie (KI

Bund und Land führen Universität und Forschungszentrum im Karlsruher Institut für Technologie (KIT) zusammen

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Bund und Land führen Universität und Forschungszentrum im Karlsruher Institut für Technologie (KIT) zusammen

(pressrelations) - regierung gibt KIT-Gesetz zur Anhörung frei

Der baden-württembergische Ministerrat hat am Dienstag (31. März) einen Gesetzentwurf zur Zusammenführung von Universität und Forschungszentrum Karlsruhe zum neuen Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beschlossen. Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Prof. Dr. Frie-der Meyer-Krahmer, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, und Wis-senschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg betonten: "Mit dem KIT überwinden wir das Ne-beneinander von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Durch die erst-malige Fusion einer nationalen Großforschungseinrichtung mit einer großen technischen For-schungsuniversität entsteht die größte Forschungs- und Lehreinrichtung Deutschlands. Basis dafür ist eine Verständigung zwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg, die als vorbildlich im Sinne eines kooperativen Föderalismus gelten kann."

Das KIT ermögliche eine einzigartige Zusammenführung international herausragender Forschung und Lehre in den Natur- und Ingenieurwissenschaften. Das KIT solle insbesondere zum führen-den europäischen Zentrum der Energieforschung ausgebaut werden, erklärten Oettinger, Meyer-Krahmer und Frankenberg.

Der mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) abgestimmte und vom Minis-terrat für die Anhörung frei gegebene Gesetzentwurf führt die beiden bisherigen Einrichtungen zu einer Rechtseinheit zusammen.

Ebenso wie die Hochschulen des Landes wird das KIT eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Dabei ordnet das Gesetz dem KIT zwei Bereiche mit jeweils eigenen Aufgaben zu, nämlich der Großforschungsaufgabe der bisherigen Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (FZK) und den Aufgaben der bisherigen Universität Karlsruhe. Wegen verfas-sungsrechtlicher Vorgaben, nach denen sich der Bund nicht an der Finanzierung von Hochschu-len beteiligen kann, bleiben die Finanzströme von Bund und Land getrennt. Der Großforschungs-bereich des künftigen KIT wird - wie bisher das Forschungszentrum Karlsruhe - von Bund und Land als Mitglied der Helmholtz Gemeinschaft gemeinsam nach dem Schlüssel 90 zu 10 finan-ziert. Der Universitätsbereich wird wie bisher die Universität Karlsruhe aus dem Landeshaushalt finanziert.





Schaffung zentraler Organe

Das Gesetz regelt den Status, die Ziele und die Aufgaben sowie die Organisation und die Arbeit des KIT. Im Zentrum steht die Schaffung zentraler Organe in Gestalt von Vorstand, Aufsichtsrat und KIT-Senat. "Die mit diesem Gesetz vorgesehene vollständige Fusion von Universität und Forschungszentrum geht über alles, was bisher in Deutschland an Zusammenarbeit zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung praktiziert wird, hinaus. Der Zusammenschluss ermöglicht eine Planung der Strategie und der Berufungen aus einer Hand, die von zentralen Leitungsorganen - Vorstand, Aufsichtsrat und Senat - gesteuert werden", erläuterten Oettinger, Meyer-Krahmer und Frankenberg.

Der Wissenschaftsminister betonte, die Fusion werde mit Rücksicht auf die Belange der Beschäf-tigten vollzogen. Es sei gelungen, für die Beschäftigten des Forschungszentrums im Wege von Sonderregelungen im Personalvertretungsrecht, die auf das KIT abgestimmt sind, gute Lösungen zu finden. Mit der Fusion wechseln sie zwangsläufig vom Betriebsverfassungsgesetz in den Gel-tungsbereich des Landespersonalvertretungsrechts. Die arbeitsrechtlichen Belange der Beschäf-tigten im Rahmen der Mitbestimmung blieben dabei soweit wie möglich erhalten. Die Fusion wer-de nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen führen. "Den Belangen der Beschäftigten wird durch die Wahrung des Besitzstands Rechnung getragen", sagte Frankenberg. Die Politiker betonten, Bund und Land würden ihre Verantwortungen für das KIT auch künftig gemeinsam ausüben. Dafür sei eine Kommission der Zuwendungsgeber vorgesehen. Bund und Länder wirkten außerdem bei der Bestellung der Aufsichtsratmitglieder in der Findungskommission zusammen. Die Grundlagen über die Errichtung, Ausgestaltung und Finanzierung des KIT, das Zusammenwirken bei seinem Betrieb sowie die Mitwirkungsrechte des Bundes an dieser Landeseinrichtung, für die er dem Land sein Vermögen an dem von ihm zu 90 Prozent finanzierten Forschungszentrum überträgt, werden Bund und Land in einer gemeinsamen Vereinbarung regeln.

Hochschul- und forschungspolitisches Neuland

"Mit dem KIT betreten der Bund und das Land hochschul- und forschungspolitisches Neuland. Für den Bund stellt das KIT einen national zukunftsweisenden Ansatz dar. Es ist ein Vorreiter in Sa-chen Wissenschaftsfreiheit", hob Meyer-Krahmer hervor. Die neuartige rechtliche Konstruktion werde für eine ganze Reihe wichtiger Liberalisierungen genutzt, die auch nach der Errichtung von KIT weiter vorangetrieben werden sollen. In einem weiteren Schritt soll KIT zum Arbeitgeber und Dienstherrn aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden. Es wird angestrebt, KIT zum Träger der Vermögen von Universität und Forschungszentrum zu machen. Dabei soll auch geprüft wer-den, ob dies auch die Liegenschaften der Universität umfassen kann.

Die Idee des Zusammenwachsens von Universität und Forschungszentrum Karlsruhe ist Teil des Gesamtkonzepts, mit dem die Universität Karlsruhe in der ersten Auswahlrunde der Exzellenzini-tiative des Bundes und der Länder im Jahr 2007 erfolgreich war. Noch im Jahr 2007 hat das Land eine gesetzliche Sonderregelung geschaffen, die schon im Vorfeld der Fusion eine Verschrän-kung der Organe der Universität und des Forschungszentrums Karlsruhe ermöglichten. "Mit der Fusion zum KIT entsteht die größte wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland mit einem Jah-resetat von 700 Millionen Euro und rund 8.000 Beschäftigten. Es handelt sich um die deutsch-landweit erste Fusion einer Universität mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung", be-tonte der Ministerpräsident.

Vor der Errichtung des KIT soll der Stilllegungsbereich der bisherigen FZK-GmbH abgespalten und auf die bundeseigene Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs-GmbH (WAK) - ein Tochterunternehmen des Energiewerke Nord-Konzern (EWN) des Bundes übertragen werden. Ziel ist die Übernahme der nuklearen Anlagen, Einrichtungen, Projekte und radioaktiven Abfälle durch die WAK sowie die zeitnahe Entlastung des FZK (KIT) von nuklearen Folgekosten und Übertragung eventueller Risiken weitestgehend auf die WAK. Hierzu werden Bund und Land eine gesonderte Vereinbarung treffen.


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Datum: 31.03.2009 - 16:11 Uhr
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