PresseKat - Aufgepasst bei der Fanpage auf Facebook

Aufgepasst bei der Fanpage auf Facebook

ID: 811071

(PresseBox) - Das Landgericht Regensburg hat ein Unternehmen verurteilt, das kein Impressum auf seiner Unternehmensseite auf Facebook hatte. Dies hatten zuvor bereits andere Gerichte so entschieden: Wer nicht ausschließlich privat eine Seite betreibt, braucht ein Impressum (siehe § 5 Telemediengesetz). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Seite auf Facebook, einer anderen Plattform oder dem Mond betrieben wird.
Das Urteil hatte ein Wettbewerber des Unternehmens erwirkt. Das Fehlen eines Impressums ist eine Frage aus dem Wettbewerbsrecht, und dort kann immer nur ein Mitbewerber den anderen verklagen. Der Grund: Die Kunden würden nicht oder falsch informiert oder irregeführt werden.
Zurzeit ist die Abmahnung eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums in Mode gekommen. Die Gerichte sind sich hier nicht einig, wie hoch der Streitwert anzusetzen ist, aus dem sich dann die Kosten der Abmahnung berechtigten. Zudem herrscht noch nicht einmal Einigkeit in der Frage, ob bspw. die fehlende Angabe des Geschäftsführers überhaupt zu einer Abmahnung berechtigt.
Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, wenn das Impressum richtig und vollständig ist. Dies nicht nur, um Abmahnungen der Konkurrenz zu vermeiden, sondern auch, um gegenüber dem Kunden und Internetnutzer deutlich zu machen, dass man nichts zu verbergen hat.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.



drucken  als PDF  an Freund senden  Elefantenmassaker im Regenwald Haftung von Hauseigentümer für Schaden durch Dachlawine aus Schnee?
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 07.02.2013 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 811071
Anzahl Zeichen: 1934

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufgepasst bei der Fanpage auf Facebook"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte