PresseKat - Frankfurter Rundschau: Zum Samen-Spende-Urteil:

Frankfurter Rundschau: Zum Samen-Spende-Urteil:

ID: 810618

(ots) - Der Einwand, Samenspender und Samenbank hätten
vor der Geburt die Anonymität des Erzeugers vereinbart, dessen
Vertrauen werde nun durch die Herausgabe der Daten verletzt, ist
bestenfalls unseriös. Denn bei der Absprache zwischen Erzeuger und
Samenbank handelte es sich um einen sogenannten Vertrag zulasten
Dritter, hier also des Kindes, das damit um seinen grundrechtlich
verbürgten Anspruch auf Kenntnis seiner Herkunft gebracht werden
sollte. Derartige Verträge sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
unwirksam. Mag sein, dass die Entscheidung des OLG den Samenbanken
das Geschäft erschwert. Aber den rund 100 000 in Deutschland
mit Sperma von Samenspendern gezeugten Kindern könnte sie das Leben
erleichtern.



Pressekontakt:
Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Pressemitteilung: Bundeskabinett macht Weg für EU-Patentgericht frei VDR: Neues Reisekostenrecht bringt Unternehmen nicht nur Vorteile
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.02.2013 - 16:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 810618
Anzahl Zeichen: 926

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Frankfurt



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Frankfurter Rundschau: Zum Samen-Spende-Urteil:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Frankfurter Rundschau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Frankfurter Rundschau