(ots) - Der "Ratgeber: Recht" vom SWR mit Frank
Bräutigam am 2. Februar 2013 um 17.03 Uhr im Ersten mit dem
Schwerpunkt "Erben und Vererben"
Erbschleicher - Wie kann man vorsorgen? Vertrauen gewinnen,
abhängig machen, abzocken. So gehen Erbschleicher häufig vor, wenn
sie ans Erbe eines älteren Menschen kommen wollen. Oft ist es der
nette Nachbar oder die hilfsbereite Pflegekraft. Die auf Hilfe
angewiesenen älteren Menschen füllen dann Vorsorgevollmachten aus
oder setzen den Erbschleicher als Alleinerben ein. Verwandte müssen
aber nicht tatenlos zuschauen, sie können vorsorgen. Der "Ratgeber:
Recht" zeigt, wie das geht.
Schenken statt Vererben? Die klassische Frage für Eltern im besten
Alter stellt sich immer wieder brandaktuell: Sollen wir den Kindern
das Häuschen nicht schon jetzt zu Lebzeiten zukommen lassen? Der
"Ratgeber: Recht" liefert aktuelle Urteile und geldwerte Tipps.
Ohne Erbschein keine Infos von der Bank? Im Erbfall wissen Erben
oft nicht, wie viel Geld tatsächlich vorhanden ist. Sollen sie das
Erbe annehmen oder besser ausschlagen? Um sich Klarheit über die
finanzielle Situation zu verschaffen, müssten die Erben erst einmal
Einsicht nehmen können in die Konten des Verstorbenen. Ohne Erbschein
verweigern das die Banken den Erben aber regelmäßig. Zu Unrecht?
Der neue Rundfunkbeitrag
Er wird viel diskutiert und viel kritisiert, der neue
Rundfunkbeitrag. Tatsächlich ändert sich aber für 90 Prozent der
Beitragszahler überhaupt nichts. Der "Ratgeber: Recht" klärt auf:
Müssen jetzt auch alle Altenheimbewohner den Rundfunkbeitrag bezahlen
und wie kann man sich gegen eine falsche Abbuchung juristisch zur
Wehr setzen.
Die SWR-Sendung "Ratgeber: Recht" ist am Samstag, 2. Februar 2013,
um 17.03 Uhr im Ersten zu sehen.
Pressekontakt: Bruno Geiler, Tel. 07221 929-23273,
bruno.geiler(at)swr.de