(ots) - 
   Aggressionstaten im Straßenverkehr gehen immer mit groben 
Regelverletzungen einher. Sie beabsichtigen die Schädigung eines 
Anderen oder nehmen sie zumindest billigend in Kauf. Dabei verfügen 
die Täter mit ihrem Auto oder Motorrad über eine frei zugängliche 
"Tatwaffe" mit erheblicher Masse und Bewegungsenergie. Allerdings ist
Aggression als Ursache im Einzelfall schwer nachweisbar. Deshalb 
müssen sich nach Meinung der UDV Gegenmaßnahmen vor allem auf die 
Verhinderung und Sanktionierung der typischen Aggressionstaten 
konzentrieren. Dazu gehören vor allem deutliche 
Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskantes Überholen, Schneiden und 
Drängeln. Auf solche Delikte entfallen nach einer Auswertung der 
UDV-Datenbank rund ein Drittel aller im Straßenverkehr Getöteten. Im 
Einzelnen schlägt die UDV vor:
   * Da aggressive Grundhaltungen schwer zu korrigieren sind, müssen 
solche Menschen erkannt und von der Teilnahme am Straßenverkehr 
ausgeschlossen werden. Dies gelingt am besten, indem die typischen 
Aggressionsdelikte mit besonders vielen Punkten im Flensburger 
Verkehrszentralregister belegt werden.
   * Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen zu einem 
Tatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dazu eignet sich die Aufnahme 
in den Paragraphen 315 c StGB.
   * Polizeiliche Überwachung muss verstärkt auf rücksichtsloses und 
grob verkehrswidriges Verhalten gerichtet werden. Dazu eignen sich 
besonders zivile und mit Videotechnik ausgerüstete Einsatzfahrzeuge.
   * Fahrerassistenzsysteme könnten Delikte wie Rechtsüberholen, 
Geschwindigkeitsüberschreitung und zu dichtes Auffahren erkennen und 
erschweren. Schon vorhandene Systeme sollten auf diesen Zweck 
angepasst werden.
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