(ots) - Fast genau ein Jahr nach der Vorlage der 
Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der beiden geltenden  
europäischen Vergaberichtlinien hat heute der federführende Ausschuss
für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über die vorgelegten 
Änderungsanträge zur Novelle der Allgemeinen Vergaberichtlinie 
abgestimmt. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des 
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Die Entscheidungsfreiheit 
der Kommunen, eine Leistung selber erbringen zu dürfen oder aber an 
Dritte zu vergeben, muss in der vergaberechtlichen Praxis auch 
tatsächlich ausgeübt werden können."
   Zwar hat das Europäische Parlament die Wahlfreiheit der Kommunen 
gleich zu Anfang des Berichts ausdrücklich anerkannt, doch "das 
könnten nur leere Worthülsen bleiben, wenn die nachfolgenden Artikel 
zur Interkommunalen Kooperation und zur Inhouse-Vergabe mit so vielen
Auflagen belegt werden, so dass eine wirkliche Wahlmöglichkeit nicht 
mehr gegeben ist", so Reck. "Falls sich die Vorgaben des 
Binnenmarktausschusses durchsetzen, werden die Kommunen quasi in die 
Ausschreibung getrieben", bewertet Reck die heutige Abstimmung. In 
den weiteren Verhandlungen mit dem Ministerrat und dem EU-Parlament 
wird sich der VKU weiter dafür einsetzen, dass die Vorgaben des 
Vertrags von Lissabon, der die kommunale Selbstverwaltung und den 
weiten Ermessungsspielraum der Kommunen bei ihrer 
Dienstleistungserbringung ausdrücklich anerkennt, endlich mit Leben 
gefüllt wird.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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