(ots) - Das Geld wird knapper - nicht nur private 
Haushalte, sondern auch Städte sind immer stärker auf weitere 
Einnahmequellen angewiesen. Zusätzliche Finanzspritzen aus 
Verwarnungs- und Bußgeldern sind da eine willkommene Möglichkeit, das
Haushaltsbudget aufzubessern - und das vor allem bei den Melkkühen 
der Nation: den Autofahrern. Was einst offiziell in erster Linie zur 
Sicherheit im Straßenverkehr diente, entpuppt sich mittlerweile allzu
oft als feste Größe in der kommunalen Haushaltsplanung. Das belegt 
nun eine mehrmonatige umfangreiche Studie des Verbraucherportals 
preisvergleich.de (1,99 Mio. Nutzer im Monat)*. Hierzu wurden 116 
Städte befragt, wie hoch ihre Einnahmen aus Verwarnungs- und 
Bußgeldern sind.
   Ernüchternd: Viele Städte - fast die Hälfte - verweigern Auskünfte
zu diesem heiklen Thema. Grund: Kommunen geben ungern - gerade in 
kommunalen Wahlzeiten - zu, wie umfangreich mittlerweile das Geschäft
mit Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr ist. Von 116 
angeschriebenen Städten waren gerade einmal 48 bereit, Auskünfte zum 
Geschäft mit dem Abkassieren von Autofahrern zu geben. 68 Städte 
drückten sich. Doch: preisvergleich.de hat hier statistische 
Verfahren angewendet, indem anhand der Anzahl zugelassener 
Kraftfahrzeuge (Kfz) je Städtegrößencluster Durchschnittswerte 
gebildet wurden, die dann wiederum für die Kommunen zur Anwendung 
kamen, die sich entweder "weigerten" oder derzeit "keine Angaben" 
machen konnten - aus welchen Gründen auch immer.
   Grund: Es ist nicht akzeptabel, dass Kommunen Bürger in immer 
stärkerem Ausmaß abkassieren und dann der Öffentlichkeit nicht einmal
Rede und Antwort dazu stehen. Sollten die betroffenen Kommunen doch 
noch bereit sein, Auskünfte zu ihren tatsächlichen Einnahmen rund um 
ihre erlassenen Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide zu geben, 
korrigiert preisvergleich.de diese Angaben gerne. Bis dahin gelten 
die Schätzwerte. 
   Verwarnungsgelder im fließenden oder ruhenden Straßenverkehr 
variieren zwischen 5 und 35 Euro. Bußgelder gehen über diesen Betrag 
hinaus.
   Studien-Ergebnis
   Die Ordnungsamts-Mitarbeiter, Politessen oder Polizisten leisten 
mittlerweile für ihre Stadtsäckel oder die Säckel der 
Sicherheitsbehörden ganze Arbeit. Bei Regen und Wind, Schnee und 
Hagel sind sie in den Städten unterwegs - oft bis tief in die Nacht 
hinein. So zum Beispiel in der Kopenhagener Straße im beliebten 
Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. Bis vor kurzem war die Straße 
knöllchenfrei. Jetzt brummt das dicke Geschäft mit den Autofahrern. 
Ähnlich sieht es in Leipzig aus - beispielsweise in der Großen 
Fleischergasse: Anwohner und Städtebesucher sehen hier von früh bis 
spät blau. Besser gesagt: die blauen Uniformen der fleißigen 
Aufschreiber der Städte. Mit Kameras bewaffnet, Block oder digitalen 
Erfassungsgeräten, drehen sie stundenlang ihre Runden, freuen sich 
über jeden Falsch- oder Länger-als-Erlaubt-Parker.
   Das Ergebnis: Fast eine halbe Milliarde Euro, rund 450 Mio. Euro, 
dürften nach Berechnungen des Verbraucherportals preisvergleich.de 
alleine im Jahr 2011 die 116 größten deutsche Städte rund um das 
Falschparken, Zu-Lange-Parken oder etwas zu schnelles Fahren durch 
die 30er-Zone einnehmen. Hierbei sind noch nicht einmal jene Beträge 
berücksichtigt, die von der Polizei eingenommen werden und an den 
Städten vorbei gehen, da sie beispielsweise an die Bußgeldstellen der
Landeskassen abgeführt werden.
   Die 450 Mio. Euro entsprechen im Vergleich zum Vorjahr einem Plus 
an eingetriebenen Kfz-Strafzahlungen in Höhe von neun Prozent. Jedoch
gibt es hier von Stadt zu Stadt große Unterschiede. So liegt 
beispielsweise in Chemnitz die Einnahme-Steigerung im Vergleich zum 
Vorjahr bei satten 50 Prozent. Auch Mainz und Nürnberg haben 
Steigerungsraten von an die 40 Prozent. Mit einem Plus an Einnahmen 
aus Verwarnungs- oder Bußgeldern von 35 Prozent sind auch Ingolstadt 
und Erlangen Einzugsmeister.
   Deutschlands Knöllchenhochburgen
   Neben den beliebten in Rechnung gestellten Parkplätzen in der 
Innenstadt gelten zunehmend auch die 30er-Zonen nicht mehr nur der 
Verkehrsberuhigung und dem Schutz der Kinder, sondern auch dem 
städtischen Abkassieren. Denn, so ein städtischer Mitarbeiter: 
"Natürlich wissen wir, dass viele gerne fünf oder zehn 
Stundenkilometer schneller vorankommen möchten, und nutzen das 
durchaus auch als Einnahmequellen."
   Deutschlands Knöllchenhochburgen sind: Ulm, Schwerin, Bielefeld, 
Köln, Aachen, Tübingen, Mannheim, Stuttgart, Leipzig und Duisburg 
(TABELLE). Alleine diese zehn Städte kassierten im Jahr 2011 
insgesamt 100 Mio. Euro von ihren Autofahrern und Autofahrerinnen. In
Duisburg oder Leipzig waren es jeweils 10 Mio. Euro, in Stuttgart 15 
Mio. Euro. Rechnet man diese Geldbußen auf die Anzahl der pro Stadt 
zugelassenen Kfz um, kommt man alleine in der Stadt mit dem berühmten
Münster, in Ulm, auf sage und schreibe jährliche 65 Euro 
Strafzahlungen aus Verwarnungs- und Bußgeldern pro motorisiertem 
Vehikel. Ähnlich hoch sind die eingetriebenen Strafen in den anderen 
Knöllchenhochburgen pro Kfz und Jahr: Schwerin (63EUR), Bielefeld 
(63EUR), Köln (61EUR), Aachen (53EUR), Tübingen (52EUR), Mannheim 
(51EUR), Stuttgart (49EUR), Leipzig (47EUR) und Duisburg (41EUR).
   Aber auch in den folgenden Städten werden die Kfz-Halter kräftig 
zur Kasse gebeten (alle Angaben in Klammern entsprechen den 
durchschnittlichen Höhen der Verwarnungs und Bußgelder pro Jahr und 
zugelassenem Kfz in der Stadt): Lübeck (40EUR), Flensburg (38EUR), 
Münster (37EUR), Hamburg (36EUR), Erlangen (32EUR), Mainz (30EUR), 
Baden-Baden (29EUR), Chemnitz (26EUR), Trier (22EUR), Offenburg 
(22EUR), Neuss (22EUR), Solingen (20EUR), Freiburg (20EUR), Nürnberg 
(20EUR), Paderborn (20EUR), Moers (19EUR), Göttingen (19EUR), München
(19EUR), Minden (15EUR), Recklinghausen (13EUR), Pirmasens (12EUR), 
Heide (12EUR), Traunstein (10EUR) sowie Ingolstadt (6EUR).
   Richtig zur Sache geht es mittlerweile in Großstädten. Diese sind 
längst Meister im Geldeintreiben von den Kfz-Haltern geworden: 
Alleine in Berlin, Hamburg und Köln freuen sich die städtischen 
Kämmerer über rund 90 Mio. Euro Kfz-Strafzahlungen im Haushaltsjahr 
2011. Das sind immerhin 247.000 Euro pro Tag oder durchschnittlich 
82.000 Euro pro Stadt und Tag. Jedoch: Im Falle von Berlin (+21% im 
Vorjahresvergleich) sind nur die Verwarnungsgelder enthalten. Über 
die Bußgeldeinnahmen konnte der Senat angeblich keine Auskunft geben.
Hier dürften aber nach Schätzungen von preisvergleich.de leicht noch 
einmal gut 30 Mio. Euro den Berliner Autofahrern aufgehalst werden. 
Das macht also für die Berliner Autofahrer oder sonstigen Kfz-Fahrer 
eine jährliche Gesamtlast in Höhe von rund 60 Mio. Euro oder 164.000 
Euro pro Tag.
   Reine Verwarnungsgelder pro Kfz
   Schaut man sich die reinen Kfz-Verwarnungsgelder an, das heißt 
ohne erlassene Bußgeldbescheide, so liegen drei hessische Städte auf 
den ersten Plätzen: Ganz oben im Ranking ist Offenbach am Main mit 45
Euro pro Kfz. Nur unwesentlich "günstiger" ist Gießen mit 44 Euro. 
Das beschauliche Fulda findet sich mit 35 Euro je zugelassenem 
Vehikel auf Platz drei. Korrekte Autofahrer oder besonders kulante 
Politessen scheint es hingegen in Augsburg (14EUR/Kfz), Essen 
(14EUR/Kfz) und Neumünster (6EUR/Kfz) zu geben. Auch wenn Berlin mit 
durchschnittlich 22 Euro Kfz-Verwarnungsgelder pro Kfz eher im 
Mittelfeld liegt, so heißt es hier: "Kleinvieh" macht auch Mist. 28 
Mio. Euro bleiben so immerhin im Säckel im Roten Rathaus am Berliner 
Alexanderplatz hängen.
   Hintergrund Studie und Erhebung
   Die unterschiedliche Struktur der Erhebung von Geldbußen machte 
die Recherche für die Studiendurchführenden von preisvergleich.de 
nicht gerade einfach. So gibt es Städte, die einerseits zwar die 
Verwarnungsgelder in den städtischen Haushalt einfließen lassen, 
nicht aber die Bußgelder. So kann es sein, dass in einigen Städten 
ein Teil in den städtischen Haushalt einfließt, ein anderer Teil über
Polizei an zentrale Bußgeldstellen, die von den Ländern (z.B. Bayern)
betrieben werden. In anderen Städten wiederum fließen beide Bereiche 
in den städtischen Haushalt ein. Und in circa 59 Prozent der Städte 
wird gar keine Statistik geführt und nur kassiert. Diese Städte 
wollten oder konnten keine Angaben über die Einnahme-Höhe aus 
Verwarnungs- oder Bußgeldern machen. Deshalb griff preisvergleich.de 
zum statistischen Mittel der Schätz-Berechnung auf Grund von 
Erfahrungswerten in ähnlichen Kommunen.
   Doch egal, wie die Eintreibung der Strafen für die Autofahrer und 
sonstigen Kfz-Halter aussieht: Für ihn oder sie ist das letztlich 
egal, denn oftmals arbeiten Stadt und Land, die städtische Verwaltung
und der Landkreis oder die Ordnungsämter mit den Polizeibehörden 
zusammen und sprechen sich hier ab. Die Studie stellt deshalb in den 
Tabellen im Anhang im oberen Drittel jene Städte dar, die ganz klar 
sowohl die Verwarnungs- als auch die Bußgelder aus dem ruhenden und 
fließenden Verkehr erhalten. In allen anderen Fällen wurde, wie 
eingangs erklärt, eine statistische Hochrechnung und Schätzung der 
Einnahmen vorgenommen, obgleich es sein kann, dass die geschätzten 
Kommunen nur circa 50 Prozent dieser dort aufgeführten Beträge 
tatsächlich direkt erhalten und der Rest wieder an andere Stellen 
fließt.
   Kontaktiert wurden die jeweiligen Pressestellen der 
Stadtverwaltungen. Angefragt wurden die Einnahmen der 
Stadtverwaltungen aus Verwarnungs- und Bußgeldern durch 
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr je für die 
Jahre 2010 und 2011 (Verkehrsordnungswidrigkeiten). Die Daten wurden 
zur statistischen Veranschaulichung mit den zugelassenen 
Kraftfahrzeugen (Kfz) des jeweiligen Stadtgebietes ins Verhältnis 
gesetzt (Quelle hierfür: Kraftfahrt-Bundesamt).
   Als Knöllchenhochburgen wurden alle jene Kommunen klassifiziert, 
die mindestens um 30 Prozent über dem Schnitt Knöllchen an die 
Kfz-Halter verteilt haben. Jene Kommunen, die keine konkreten Angaben
machen "konnten" oder "wollten", wurden in dieser Studie nicht weiter
bewertet. Das überlassen wir den Journalisten vor Ort. Woher kommt 
eigentlich der Name "Knöllchen"?
   Hätten Sie's gewusst? Der umgangssprachliche Begriff "Knöllchen", 
der sich meist als amtlicher Schein am Scheibenwischer bemerkbar 
macht, hat nichts mit "Knüllen" - wie man vom anschließenden 
Zerknüllen meinen möchte - zu tun. Der Begriff geht auf die 
rheinische Mundart zurück. Dort heißt es offiziell nur "Protokoll". 
Daraus wurde das "Protoköllchen" und in weiterer Abwandlung dann das 
besagte "Knöllchen".
   WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE UNTER: 
http://presse.preisvergleich.de/preisvergleich_kategorie/studie/
Definition
Der Gesetzgeber definiert die Begrifflichkeiten wie folgt: 
§ 1 (OWiG) Begriffsbestimmung 
(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare 
Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die 
Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. 
§ 56 (OWiG) Verwarnungen durch die Verwaltungsbehörde 
(1)Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde
den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis 
fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne 
Verwarnungsgeld erteilen.
   Die Hochrechnungen basieren auf einer Clusteranalyse. Anhand der 
zugelassenen Kraftfahrzeuge der Städte wurden möglichst homogene 
Cluster (Gruppen) gebildet und mit den jeweiligen Einnahmen aus 
Verwarnungs- und Bußgeldern auf die fehlenden Städte hochgerechnet.
Pressekontakt:
Preisvergleich.de AG
Dittrichring 18-20 
04109 Leipzig
Tim Köhler
presse(at)preisvergleich.de
(+49) 341 65050 25 264
Vorstände: Rüdiger Biebl (Sprecher) und Cornelius Glander
Sitz der Gesellschaft: Leipzig, Reg.-Nummer im Handelsregister: 
Amtsgericht Leipzig, HRB 28723, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 
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