Berichterstattung in der ARD-Sportschau zu Erfurter Dopingaffäre ist zulässig
(ots) - Der WDR hat heute in der Erfurter Dopingaffäre vor
dem Oberlandesgericht Köln in einem Rechtsstreit mit dem Erfurter
Sportmediziner einen Erfolg erzielt. Der Anwalt des Mediziners zog
seinen Antrag zurück, nachdem der Senat des OLG in der mündlichen
Verhandlung klar hatte erkennen lassen, dass die in Rede stehende
Berichterstattung in der ARD-Sportschau im Januar vom Recht auf freie
Meinungsäußerung gedeckt war. Demnach stelle die Formulierung, der
Mediziner habe "verbotene Blutbehandlungen" durchgeführt, die "bis
2005 zurück reichen" und "28 Athleten" betreffen, wie sie in der
Sendung erfolgte, eine zulässige Bewertung dar. Die Frage, ob die
Behandlung vor 2011 gegen den Anti-Doping-Code der WADA verstoßen
hat, ist bis heute umstritten. Das Landgericht Köln hatte dem WDR
eine entsprechende Berichterstattung zunächst verboten. Der WDR hatte
gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.
Pressekontakt:
WDR Presse und Information
Kristina Bausch
Tel. 0221 220 7121
kristina.bausch(at)wdr.de
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Datum: 27.11.2012 - 16:31 Uhr
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