(ots) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute 
Eilanträge zweier Stromnetzbetreiber gegen die in der StromNEV 
vorgesehene Netzentgeltbefreiung energieintensiver Unternehmen und 
der Verrechnung der dadurch verursachten entgangenen Erlöse für das 
Jahr 2011 zurückgewiesen. Dazu Hans-Joachim Reck, 
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): 
"Mittels immer neuer Umlagen und preisregulierender Eingriffe hat die
Politik für eine zunehmende Umverteilung von Großverbrauchern zu 
Lasten der privaten Haushalte sowie der kleineren und mittleren 
Unternehmen gesorgt. Und das, obwohl der Markt erst in den 1990er 
Jahren liberalisiert wurde." Zudem vermisst der 
VKU-Hauptgeschäftsführer die notwendige Transparenz seitens der 
politisch Handelnden: "Ohne eine ehrliche Kommunikation wissen die 
Bürger nicht, was auf sie zukommt. Sie haben ein Recht zu wissen, mit
wie viel Geld sie die erneuerbaren Energien und den dringend 
notwendigen Netzausbau unterstützen."
   Hier müsse die Politik mehr tun. "Es reicht nicht, Privilegien zu 
beschließen, sich dann aber bei der Erklärung notwendiger 
Preiserhöhungen vornehm zurückzuhalten und dies allein den 
Energieversorgern zu überlassen. "Ausnahmen und Sonderregelungen 
verteuern das System für die privaten Haushalte, für Gewerbetreibende
sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Das geht zu Lasten der 
Akzeptanz der Energiewende. Ein solches Projekt wie die Energiewende 
muss auf sehr breiten Schultern stehen und nicht auf Schultern, die 
immer schmaler werden.
   Aufgrund der zahlreichen Rechtsfragen und schwierigen 
Abwicklungsprobleme komme laut Gericht auch eine vorläufige 
Aussetzung der von der Bundesnetzagentur festgelegten 
Verrechnungsmethode für das Jahr 2011 zwar nicht in Betracht, aber 
man hat erhebliche Bedenken, ob im Energiewirtschaftsgesetz überhaupt
eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die 
Befreiung von den Netzentgelten bestehe. Zudem äußerte das Gericht 
europarechtliche Zweifel. Eine endgültige Festlegung des Gerichts ist
mit den heutigen Eilentscheidungen nicht verbunden. In der Hauptsache
werden die beiden Verfahren am 6. März 2013 mündlich verhandelt. 
Derzeit sind weitere 166 Beschwerden (Hauptsacheverfahren) anhängig, 
in denen ebenfalls um die Befreiung von den Netzentgelten und die 
Zulässigkeit der Umlage gestritten wird.
   Grundsätzlich begrüßt der VKU die wirtschaftspolitische Stärkung 
Deutschlands als Industriestandort - auch für stromintensive 
Unternehmen. "Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte 
Entlastungen energieintensiver Industrien sollten aber aus dem 
allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln erfolgen, und nicht 
per Ausnahmeregelungen und Befreiung von Umlagefinanzierungen", so 
Reck. "Wir brauchen eine angemessene Balance zwischen der notwendigen
Entlastung stromintensiver Industrien und der damit verbundenen 
zusätzlichen Belastung von Mittelstand und Verbrauchern."
   Hintergrund §19,2
   Der Paragraf 19 Absatz zwei der Stromnetzentgeltverordnung regelt,
dass stromintensive Unternehmen aufgrund einer Genehmigung der 
Bundesnetzagentur vollständig von der Zahlungspflicht von den 
Netzentgelten befreit werden. Die den Stromnetzbetreibern dadurch 
entgangenen Erlöse werden bundesweit auf alle anderen Verbraucher 
umgelegt. Ein privater Haushalt zahlt über die sog. StromNEV-Umlage 
ab nächstem Jahr 0,329 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), mehr als 
doppelt so viel wie 2012 (0,151 ct/kWh).
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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