PresseKat - E-Commerce und Widerrufsbelehrung? Die unendliche Geschichte

E-Commerce und Widerrufsbelehrung? Die unendliche Geschichte

ID: 759768

(PresseBox) - Wann ist eine Widerrufsbelehrung im Fernabsatz, also zum Beispiel im E-Commerce (wie übrigens auch im Versandhandel, also bei Katalogbestellung u.ä.) wirksam?
Die Liste an Gerichtsentscheidungen zur Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung wird länger und länger.
Jetzt hatte das Oberlandesgericht in München unter anderem zu entscheiden, ob die Weglassung eines Wortes (nämlich des Wortes ?auch?) abgemahnt werden kann. Nein, sagten die Richter.
Und: Das Gericht stellte fest, dass ein Unternehmer nicht verpflichtet ist, die Musterbelehrung gemäß Anlage 1 zum EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) zu verwenden. Er kann eben auch selbst formulieren. Wenn und solange er die Widerrufsbelehrung korrekt und verständlich formuliert ist alles in Ordnung.
Also, dann wäre diese Frage auch endlich geklärt. Wir warten gespannt auf das nächste Urteil in Sachen ?Widerrufsbelehrung?.
(OLG München, Urteil vom 17.02.2012, Az. 6 W 281/12)
Timo Schutt
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.



drucken  als PDF  an Freund senden  Daten proomen - nicht versenden! Das neue Microsoft-Betriebssystem: sicherer als der Vorgänger, aber immer noch mit Lücken
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 09.11.2012 - 14:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 759768
Anzahl Zeichen: 1578

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"E-Commerce und Widerrufsbelehrung? Die unendliche Geschichte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte