PresseKat - Falsche Vorwürfe gegen Münchner Anwalt - Schweizer Fernsehen rudert zurück

Falsche Vorwürfe gegen Münchner Anwalt - Schweizer Fernsehen rudert zurück

ID: 75509

München, 24.10.2008 - Das Schweizer Fernsehen macht einen Rückzieher. Am 29. Juli 2008 hatte das SF in der Sendung „10vor10“ einen Beitrag ausgestrahlt, in dem der unzutreffende Eindruck entstand, der Münchner Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter kritisiere im Zusammenhang mit dem Thema Steuerhinterziehung konkrete Verhaltensweisen der Schweizer Banken UBS und Credit Suisse sowie der Liechtensteinischen LGT. Dabei wurden Zitate Dr. Höchstetters aus einem am Vortag ausgestrahlten Interview in der ZDF-Sendung „Report Mainz“ wiedergegeben, die aber verkürzt und in einen falschen Zusammenhang gestellt wurden.

(firmenpresse) - Gegen die ungerechtfertigten Vorwürfe ging der Münchner Wirtschaftsrechtler und Fachanwalt für Steuerrecht und für Strafrecht, der im Interesse seiner Mandanten selber eng mit Finanzinstituten zusammenarbeitet, rechtlich vor – mit Erfolg: Das Schweizer Fernsehen hat in einer Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Dr. Höchstetter bestätigt, „dass dieser Eindruck nicht erweckt werden sollte und dass Sie weder die Namen dieser drei Bankinstitute (UBS, Credit Suisse, LGT) genannt noch sich zu deren Verhalten geäußert haben“. Die Redaktionsleitung von „10vor10“ verpflichtet sich in der Erklärung, den falschen Beitrag nicht mehr auszustrahlen oder anderweitig zu verbreiten und ihn auch im Internet nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

Auch die betroffenen Banken hatten sich gegen die in der Sendung geäußerten Vorwürfe gewehrt, sie würden reuige Steuerhinterzieher an einer Selbstanzeige hindern. Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter hat in diesem Zusammenhang noch einmal betont, dass nicht die Banken in Fällen von Steuerhinterziehung primär in der Pflicht sind, sondern dass die Entscheidung zur Selbstanzeige einzig und allein bei dem Steuerpflichtigen selbst liegt. „Wer Steuern hinterzogen hat und wieder ruhig schlafen will, dem rate ich eindeutig zur Selbstanzeige. Und daran kann ihn auch keine Bank hindern“, so Höchstetter. Dies gilt auch und selbst dann, wenn sich eine Bank angesichts drohenden Abbruchs der Kundenbeziehung zunächst nicht kooperativ zeigen sollte und „mauert“. Da eine Selbstanzeige aber nicht unkompliziert ist und nur wirksam wird, wenn sie korrekt und fristgerecht erfolgt, sollten Betroffene sich in jedem Fall durch einen erfahrenen Anwalt beraten lassen. Dies gilt natürlich auch für Schützenhilfe hinsichtlich nicht kooperativer Finanzinstitute und die Erarbeitung alternativer Lösungsansätze.



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Die Kanzlei Höchstetter und Kollegen am Bavariaring 38 in München wurde 1993 von Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter gegründet, der nach wie vor die Leitung innehat. Heute beschäftigt die expandierende Kanzlei ein Team von 10 bis 14 Mitarbeitern, bestehend aus vier Rechtsanwälten, die durch ihr Fachwissen einen großen Teil der Rechtsgebiete abdecken, Fachangestellten und freien Mitarbeitern. Über die Jahre hat sich die Kanzlei ein europaweites Netz von Kanzleien aufgebaut, mit denen Kooperationsverhältnisse bestehen. Dies gewährleistet, dass auch grenzüberschreitende Rechtsprobleme im Bedarfsfall an hoch qualifizierte Rechtsanwälte im Ausland übergeben werden können.

Dr. Klaus Höchstetter, geb. 1964, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München. 1990 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab, 1993 folgten das zweite juristische Staatsexamen und der Abschluss des Politikstudiums als Diplomaticus Scientiae politicae Univ. (Dipl.sc.pol.Univ.). Seit 2000 erlangte Herr Höchstetter ergänzende Qualifikationen, insbesondere als Fachanwalt für Steuerrecht (2001), Anwalt für Wirtschaftsrecht (2003) und Executive Master of Business Law M.B.L.-HSG (2007). 2006 wurde er magna cum laude promoviert. Herr Dr. Höchstetter verfügt über Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und übernahm in der Vergangenheit diverse Lehraufträge. Darüber hinaus war er wiederholt bei Fernsehauftritten zu juristischen Fragestellungen zu sehen.




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