(ots) - Der federführende Wirtschafts- und 
Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über 
Änderungsanträge zur EU Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial 
Instruments Directive - MiFID) abgestimmt. "Das Abstimmungsergebnis 
ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, bedarf aber noch 
weiterer Nachjustierung", kommentiert Hans-Joachim Reck, 
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), das 
Votum.
   "Auch kommunalen Energieunternehmen und Stadtwerken, die mit einer
gemeinsamen Beschaffungsgesellschaft eine Unternehmensgruppe bilden, 
muss die Beschaffung mit physisch unterlegten Geschäften weiter 
möglich sein", fordert er. "Darauf werden wir in der kommenden 
Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments weiter hinwirken." In 
der Praxis haben kleinere und mittelgroße Unternehmen gemeinsame 
Handelshäuser geschaffen, um auf dem von der EU geforderten Markt 
aktiv zu bleiben. Diesen Strukturen müssen bei der Revision 
ausreichend Rechnung getragen werden, so Reck. Bislang unterlagen 
Energieversorger den Regeln nicht. Reck: "Wir fordern, dass 
Energieversorger von der Richtlinie ausgenommen werden sollten, da 
deren Haupttätigkeit nicht der Handel mit Finanzprodukten ist, 
sondern vor allem zur Absicherung von Geschäftsrisiken dienen. Wir 
setzen uns in den kommenden Verhandlungen zwischen EU-Parlament und 
dem Ministerrat dafür ein, dass Stadtwerke sich auch weiterhin am 
Energiehandel beteiligen können."
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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