(ots) - "Eine Behauptung gewinnt nicht an Wahrheit, nur 
weil sie ständig wiederholt wird. Das gilt insbesondere für die 
Forderung der Monopolkommission nach einer Regulierung der 
Wasserwirtschaft. Schon als diese Forderung vor zwei Jahren das erste
Mal erhoben wurde, hat die Universität Leipzig dargelegt, dass durch 
einen solchen Schritt für die Verbraucher kein Vorteil zu erwarten 
wäre. Allerdings wäre dies ein erheblicher Eingriff in die 
Organisationsfreiheit der Kommunen. Städte, Gemeinden und kommunale 
Unternehmen lehnen eine Regulierung daher ab. Regelmäßige 
Kundenbefragungen mit Zustimmungswerten von über 90 Prozent zu den 
kommunalwirtschaftlichen Strukturen der Wasserversorgung bestätigen 
uns in dieser Forderung. Die Bürgerinnen und Bürger wissen sich bei 
ihren kommunalen Versorgern in guten Händen. Die Bundesregierung hat 
die Regulierungsforderung vor zwei Jahren zurückgewiesen, sie sollte 
es auch jetzt wieder tun."
   Genauso eindeutig wenden sich die Städte, Gemeinden und kommunalen
Unternehmen im Einklang mit den Ländern gegen die Forderung des 
Präsidenten des Bundeskartellamts, die kommunalen Gebühren der 
Kontrolle seines Amtes zu unterstellen. Kommunale Gebühren 
unterliegen bereits einer funktionierenden Kontrolle durch Behörden 
und Gerichte, vor allem aber werden sie durch die Kommunalpolitik vor
Ort verantwortet. Der Bürger wählt sich seine kommunalen Vertreter. 
Vor deren Entscheidungen muss er nicht durch das ferne 
Bundeskartellamt geschützt werden. Die Forderung des Präsidenten des 
Bundeskartellamts missachtet die verfassungsrechtlichen Grundlagen 
zum Aufbau unseres Gemeinwesens.
   Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen begrüßen die Aussagen 
der Monopolkommission zur Markttransparenzstelle, mit dem Ziel die 
Transparenz im Energiemarkt zu erhöhen. Dabei sollte die Zielsetzung 
eine effektive und effiziente Zusammenarbeit auf nationaler und 
internationaler Ebene sein, um den Aufwand für Unternehmen so gering 
wie möglich zu halten. Anforderungen an die Datenmeldungen sollten 
dabei grundsätzlich nicht über die Verordnung der Europäischen 
Kommission über Transparenz und Integrität der Energiemärkte (REMIT) 
hinausgehen. Die Gefahr von Doppelmeldungen sollten in jedem Fall 
ausgeschlossen werden, da diese zu zusätzlichen Kosten bei den 
Unternehmen führen. Bestehende Infrastrukturen für die Datenmeldungen
wie die Transparenzplattform der Strombörse EEX sollten genutzt 
werden.
   Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen stimmen der 
Monopolkommission zu, die besondere Missbrauchskontrolle über die 
Energiemärkte abzuschaffen. Die Regelung des Paragraphen 29 des 
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung erschwert im Wesentlichen die 
Entwicklung des Wettbewerbs. Die besondere Missbrauchsaufsicht ist 
damit sogar kontraproduktiv.
   Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und VKU 
haben gemeinsam eine Stellungnahme zum neunzehnten Hauptgutachten der
Monopolkommission erarbeitet.
   Die Stellungnahme sowie das Positionspapier der Universität 
Leipzig zur Bewertung der Regulierungsforderung für die 
Wasserversorgung finden Sie unter: 
www.vku.de/stellungnahme-monopolkommission
Pressekontakt:
Deutscher Städtetag: Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030 
37711-130
Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz Reinhard Habbel, 
Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225
Verband kommunaler Unternehmen: Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel.:
030 58580-220