(firmenpresse) - Das Verkehrsrecht kann man unterteilen in das öffentliche und in das private Verkehrsrecht. Je nachdem welche gesetzliche Grundlage gebrochen wurde, springt das eine oder das andere ein. Bei nicht eindeutigen Verkehrssituationen bietet es sich an, eine anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.
Öffentliches Verkehrsrecht und privates Verkehrsrecht – Was gehört wozu?
Die Erteilung von Fahrerlaubnissen und andere Verwaltungsangelegenheiten sowie das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsbußgeldrecht gehören in den Bereich des öffentlichen Verkehrsrechts. Wenn jemand zu schnell fährt und dabei von der Polizei kontrolliert wird, wird das öffentliche Verkehrsrecht angewandt, ebenso bei zu dichtem Auffahren, Falschparken oder Trunkenheit am Steuer.
Teil des privaten Verkehrsrechts sind das Verkehrsvertragsrecht und das Verkehrshaftungsrecht. Wenn jemand einen Unfall erleidet und dem Unfallverursacher gegenüber Schmerzensgeld oder Schadensersatz abverlangen will, springt das private Verkehrsrecht ein, ebenfalls wenn es um das Erstellen von Frachtverträgen und Ähnlichem geht.
Im Zweifel einen Anwalt kontaktieren
Nicht immer wird die rechtliche Situation bei Verkehrsunfällen und –vorfällen von allen mehr oder weniger direkt Beteiligten auf gleiche Weise beurteilt. Falls Differenzen zwischen Unfallbeteiligten, Zeugen, der Versicherung und der Polizei auftauchen, wird geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich auf die Rechtsberatung im Verkehrsrecht spezialisiert hat. Diese Rechtsanwälte kennen Schlupflöcher und Argumentationsgänge, mit denen sie ihre Klienten vor einer allzu harschen Bestrafung bewahren. So können sie einem der Geschwindigkeitsüberschreitung Angeklagten zum Beispiel helfen, indem sie die Messverfahren in Frage stellen.
Für Verkehrsdelikte mit potentiellen Unklarheiten im Raum Speyer und Berlin ist die Kanzlei MH Rechtsanwälte eine gute Anlaufstelle. Die Rechtsberatung im Verkehrsrecht ist eins der Spezialgebiete dieses Anwalt-Teams.
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