(firmenpresse) - Besteht ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler bei einer Operation oder einer anderen ärztlichen Behandlung, ist es ratsam einen Fachanwalt zu konsultieren, denn das Arzthaftungsrecht ist eine komplizierte Materie. Ein Anwalt kann weitere Vorgehensweisen vorschlagen.
Behandlungsfehler und Arzthaftungsrecht – Die Verbraucherzentrale Bremen klärt auf.
In ihrem Artikel „Dreizehn Fragen und Antworten zum Arzthaftungsrecht“ rät die Verbraucherzentrale Bremen dazu, auf jeden Fall als erstes eine Kopie der Behandlungsunterlagen einzuholen, wenn der Verdacht besteht, falsch behandelt worden zu sein. Ein Patient hat immer das Recht, seine Originalunterlagen einzusehen. Außerdem rät die Zentrale zu einem Gedächtnisprotokoll des Aufklärungsgesprächs sowie dazu, die Namen potentieller Zeugen zu notieren.
Das Sammeln von Beweisen ist wichtig, denn bei einem gewöhnlichen Behandlungsfehler liegt die Beweislast auf dem Patienten. Nur bei einem groben Behandlungsfehler gerät der Arzt in Zugzwang.
Besonders wenn ein Gerichtsverfahren von dem falsch behandelten Patienten angestrebt wird, sollte keinesfalls auf die Hilfe von Rechtsanwälten für Arzthaftungsrecht verzichtet werden, so die Verbraucherzentrale Bremen.
Alternativen zu einem Gerichtsverfahren
Es gibt weniger kostspielige Alternativen zu dem Gerichtsverfahren, die ein Opfer eines Behandlungsfehlers möglicherweise auch zufrieden stellen könnten.
Als gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse zu fragen, ob sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragen kann, ein Gutachten zu erstellen. Man kann alternativ die Schlichtungsstelle ebenfalls für ein Gutachten anheuern. Hier bestimmt ein Team aus Juristen und Ärzten, ob eine falsche Behandlung stattfand oder nicht. Als drittes gibt es noch die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Vor allem im letzten Fall können Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht eine große und wichtige Unterstützung darstellen.
Eins der Spezialgebiete der Kanzlei MH Rechtsanwälte (mit Sitz in Speyer und Berlin) ist das Arzthaftungsrecht.
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