PresseKat - Gefahr für den Mittelstand: Rezession und schlechte Zahlungsmoral

Gefahr für den Mittelstand: Rezession und schlechte Zahlungsmoral

ID: 70691

Die Berliner Kanzlei ASG Rechtsanwälte ist u. a. in ihrem Dezernat Forderungsmanagement auf kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert. Die Rechtsanwälte empfehlen dem Mittelstand Anwaltsinkasso, um die wachsenden Forderungsausfälle der beginnenden Rezession rechtzeitig zu bekämpfen.

(firmenpresse) - Schlechte Zahlungsmoral, Forderungsausfälle, Insolvenzen gehörten bereits vor der Finanzkrise zum Geschäftsalltag einer boomenden Branche, dem professionellen Forderungsmangement-Dienstleistern. Der milliardenschwere Schutzschirm für Banken hilft jedoch Unternehmern, Dienstleister und Handwerker nicht, da dass Vertrauen der einzelnen Banken untereinander gestört ist. Kredite sind für den Mittelstand schwer zu bekommen. Da die Gefahr für den Mittelstand durch die beginnende Rezession noch wächst und die Politik im Superwahljahr 2009 nicht handlungsfähiger wird, müssen Unternehmen noch schneller und effektiver ihre Forderungen beitreiben. Unternehmen, die nicht jetzt ihr Forderungmanagement solide aufstellen, können zu den Verlierern gehören.

Der wachsenden Nachfrage nach Inwaltsinkasso begegnet die Kanzlei ASG Rechtsanwälte mit niedrigen Kosten (erstes anwaltliche Schreiben bei unbestrittener Forderung ab jeweils 10,00 EUR), Schnelligkeit und Service. Rechtsanwälte, die auf Inkasso spezialisiert sind, bieten dem Mittelstand alles aus einer Hand: Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Zwangsvollstreckung, Zahlungsüberwachung.

„Die sich weiter verschlechternde Zahlungsmoral und die beginnende Rezession bilden eine gefährliche Mischung. Betroffen sind nicht nur Industrie und exportabhängige Branchen. In unserer Praxis sind bereits eine Vielzahl von Freiberuflern, Handwerksbetriebe und Selbständige aus der Kreativwirtschaft in Berlin betroffen“, teilt Rechtsanwalt Felix Ginthum von der ASG Rechtsanwaltsgesellschaft mit.

Nach einer Studie des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) klagt mittlerweile ein Drittel der Unternehmen über zunehmende Schwierigkeiten neue Kredite von den Banken zu bekommen (Der Spiegel vom 15.12.2008). Auch das mit großer Mehrheit des Bundestages verabschiedete Forderungssicherungsgesetz (FoSiG), welches am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, hilft vor allem nur Handwerksbetrieben im Baubereich. Nach Einschätzung der ASG Rechtsanwälte hilft das neue Forderungssicherungsgesetz nicht die »Zahlungsmoral« zu verbessern. Vielmehr festigt es die Stellung des Werkunternehmers, der Zahlungsansprüche dann auch teilweise gegen berechtigte Mängeleinreden des Auftraggebers leichter durchzusetzen. Der Gesetzgeber schützt damit nur das Bauhandwerk vor Forderungsausfällen. Der Mittelstand geht leer aus: die Insolvenzen im Mittelstand im Bereich der Freiberufler und kaufmännischen Unternehmen liegt deutlich höher. Somit ist der Mittelstand auf Präventivmaßnahmen und ein effizientes Forderungsmanagement angewiesen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2007 gegründet, nachdem sich die drei Gründungspartner aus einer bundesweiten Großkanzlei lösten, um eine Alternative zu dieser zu schaffen. Hierbei soll hoch qualifizierte Arbeit mit einer persönlichen Betreuung der Mandanten in Einklang gebracht werden. Die Qualität kann unserer Überzeugung nach dabei nur durch eine Setzung von Schwerpunkten erreicht werden. Aus diesem Grunde haben wir unsere Kanzlei auf bestimmte Fachgebiete ausgerichtet und zudem die Arbeitsweise und Struktur so angepasst, dass komplexe, fächerübergreifende Problembereiche in Teamarbeit gelöst werden. Durch diese Teamarbeit kann die Beratung in allen Schwerpunkten zusätzlich in englisch und russisch erfolgen. Unsere Mandanten können juristische Beratung auf höchstem Niveau erwarten, wobei der persönliche Kontakt zum Mandanten stets unser Maßstab ist.



Leseranfragen:

[f200] ASG Rechtsanwälte GmbH
Felix Ginthum
Geschäftsführer und Rechtsanwalt
Friedrichstrasse 200
10117 Berlin
Tel.: 0049 (30) – 200 5072-0
Fax.: 0049 (30) – 200 5072-10
Mail: ginthum(at)f-200.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Vorsicht bei Werbung mit Stiftung Warentest für baugleiche Geräte Wann wird eine Marke ausreichend benutzt?
Bereitgestellt von Benutzer: raschiller
Datum: 23.01.2009 - 16:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 70691
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Felix Ginthum
Stadt:

Berlin


Telefon: 030-2005072-0

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 391 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gefahr für den Mittelstand: Rezession und schlechte Zahlungsmoral "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

[f200] A/S/G Rechtsanwälte GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Markenkompetenz in den USA verstärkt ...

Berliner IP-Kanzlei [f200] ASG Rechtsanwälte verstärkt Kompetenz im US-Markenrecht durch Rechtsanwältin und Attorney at Law, CA, Daniela Füssel . Frau Rechtsanwältin Füssel erwarb ihre Expertise in einer bekannten kennzeichenrechtlich orien ...

Werben mit der EM 2008 ...

Die Fußball EM 2008 hat begonnen und ist natürlich auch für die Werbung interessant. Daher werden verschiedene Marketingmaßnahmen versuchen, die Fußball-Europameisterschaft 2008 als Aufhänger zu verwenden. Oft sieht man, dass Produkte und Diens ...

Google Adwords und Marken ...

Eine sehr beliebte Onlinemarketingmaßnahme ist das Werben auf den Webseiten von google.com mit sogenannten AdWords. Dabei kann der Werbetreibende anhand von Stichwörtern, bestimmen bei welchen Suchanfragen dem User seine Anzeige eingeblendet wird. ...

Alle Meldungen von [f200] A/S/G Rechtsanwälte GmbH