(firmenpresse) - Die Arzthaftung ist nach Zivilrecht die Verantwortlichkeit des Arztes gegenüber seiner Patienten im Falle einer Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht. Ein Arzt unterliegt also einer Sorgfaltspflicht, immer wenn er einen Patienten behandelt. Automatisch entsteht so ein Behandlungsvertrag. Der Arzt ist vertraglich dabei nicht verpflichtet, den Patienten zu heilen, jedoch sich fachgerecht zu bemühen, das Ziel einer Heilung oder Linderung von Symptomen zu erreichen.
Hält sich ein Arzt nicht an die sogenannte Sorgfaltspflicht oder unternimmt er unerlaubte Handlungen an dem Patienten, ist er dem Patienten gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
Eine komplizierte Materie braucht spezialisierte Fachkräfte
Das Gebiet Arzthaftungsrecht gehört zu dem Medizinrecht und ist eine besonders komplizierte Teildisziplin, weil zusätzlich zu den Kenntnissen über das Medizinrecht und der jeweiligen Teildisziplinen, medizinisches Fachwissen benötigt wird. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten ist eine zwingende Voraussetzung genauso wie auch eine sehr genaue Betrachtung der kompletten Behandlungsunterlagen. Des Weiteren ist die Einschaltung der jeweiligen Krankenkassen unbedingt notwendig. Genauso verhält es sich mit der Einholung eines fachspezifischen Sachverständigengutachtens.
Seit 2004 gibt es den offiziellen Titel Fachanwalt für Medizinrecht. Im Januar 2011 waren 1025 dieser Fachanwälte (Arzthaftung Rechtsanwalt) in Deutschland zugelassen.
Neben Anwälten, die sich auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert haben, haben auch die meisten Landgerichte in Deutschland Spezialkammern gebildet, die sich ausschließlich mit dieser komplexen Materie beschäftigen.
Ein spezialisierter (Arzthaftung) Rechtsanwalt ist auf diesem Gebiet, mehr als auf anderen juristischen Gebieten, dringendst zu empfehlen. Ein deutschlandweit und sogar international agierende Anwaltskanzlei, die sich ganz dem Medizinrecht gewidmet hat ist Ciper & Coll Rechtsanwälte.
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