(firmenpresse) - Die über Deutschland hinaus vertretene Anwaltskanzlei Ciper & Coll Rechtsanwälte hat sich auf das Medizinrecht, genauer gesagt auf die Teildisziplin Arzthaftungsrecht, spezialisiert. Die Kanzlei vertritt auf Patientenseite jedes Jahr ca. 1.400 arzthaftungsrechtliche Mandate.
Behandlungsfehler bei Operationen und Diagnosen
Das Arzthaftungsrecht ist das juristisch Feld, das sich mit ärztlichen Verstößen etwa gegen die Sorgfaltspflicht beschäftigt. Mit der Aufnahme seines Berufes geht jeder Arzt einen Verhandlungsvertrag ein. Er verpflichtet sich dazu, sich stets zu bemühen, seine Patienten zu heilen und ihre Leiden zu bekämpfen. Aufklärungsfehler und Dokumentationsfehler gehören beispielsweise zu den Brüchen dieses Verhandlungsvertrages.
Ein großes Arbeitsfeld für die Anwaltskanzlei Ciper & Coll sind Behandlungsfehlervorwürfe der Patienten oder Angehörigen gegenüber Ärzten. Ganz oben unter diesen Vorwürfen rangieren fehlgeschlagene Hüft- und Kniegelenks-Operationen. Auch verpfuschte Schönheits-OPs und Fehldiagnosen (besonders wenn es sich zu spät erkannten Krebs handelt) gehören zu häufigen „ärztlichen Kunstfehlern“, die juristisch verfolgt werden.
Das Arzthaftungsrecht fällt unter das Zivilrecht, bei einer Klage dreht es sich meistens um eine Schadensersatzzahlung, die von dem Patienten verlangt wird und von einem Arzthaftungsrecht Anwalt durchgesetzt wird.
Das Arztstrafrecht setzt dann ein, wenn sich Patienten oder Angehörige mit einer finanziellen Entschädigung nicht zufrieden geben und den Arzt darüber hinaus strafrechtlich verfolgen wollen. In der Regel soll mit der strafrechtlichen Verfolgung eine weitere Berufsausübung unterbunden werden.
Patienten, die ärztlichen Pflichtverstößen zum Opfer gefallen sind, können auf der Internetseite von Ciper & Coll, Ciper.de, gratis Ihren Fall schildern und erhalten innerhalb kürzester Zeit, so heißt es dort, eine qualifizierte Antwort von einem Arzthaftungsrecht Anwalt.
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