(ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat für den
Hauptstadtflughafen BER und gegen seine Anwohner entschieden. Die
hatten geklagt, weil sie sich von Flughafenplanern und Behörden
getäuscht fühlen. Denn aus dem Planfeststellungsbeschluss - der
Baugenehmigung für den BER - war nicht ersichtlich, dass die
Flugzeuge tatsächlich auch über ihre Köpfe hinwegdonnern würden,
obwohl die Planer im Brandenburger Infrastrukturministerium das
bereits wussten. Die Bürger hatten also keine Chance, sich dagegen zu
wehren, manche haben stattdessen in den vermeintlich flugfreien
Räumen ihr Häuschen gebaut. Von Betrug war die Rede, zumal mit den
ursprünglich festgelegten geraden Routen viel weniger Anwohner
betroffen gewesen wären als mit den danach festgelegten abknickenden.
Die Richter sahen das anders: Die Leute hätten ja trotzdem klagen
können, gewissermaßen auf Verdacht, was wohl hellseherische
Fähigkeiten erfordert hätte. Eine erfolgreiche Klage hätte die
Eröffnung des BER weiter hinauszögern können. Doch auch so ist er
juristisch nur vorläufig aus dem Schneider. Die jetzt unterlegenen
Kläger werden vermutlich bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen,
zudem laufen weitere Klagen, u.a. wegen unterlassener Prüfungen der
Umweltverträglichkeit, sowie zwei Volksbegehren. Denn mittlerweile
ist klar, dass auch nach der Schließung der drei Berliner
Altflughäfen Hunderttausende vom Fluglärm betroffen sein werden. Und
der BER tut alles, um sie weiter gegen sich aufzubringen: Der
gesetzlich zustehende Lärmschutz wird ihnen verweigert.
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