(ots) - ZDF-Sprecher Alexander Stock widerspricht dem
Vorstandsvorsitzenden von Kabel Deutschland (KDG) Adrian von
Hammerstein. Dieser hatte in der FAZ vom 31. Juli erklärt, dass ZDF
und ARD für die Verbreitung ihrer Programme wie bisher ein
Einspeiseentgelt bezahlen müssten. Zugleich kündigte der KDG-Chef an,
diese Position vor Gericht durchsetzen zu wollen.
Stock: "Es ist nicht länger vertretbar, dass Unternehmen, die mit
der Verbreitung der Programminhalte des ZDF ein gutes Geschäft
machen, zusätzliche Einnahmen aus den Rundfunkgebühren erzielen.
Unsere Position ist gut begründet. Wir sehen daher einer möglichen
gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen. Unabhängig davon
ist das ZDF weiter offen für Gespräche."
Das ZDF ist rundfunkrechtlich verpflichtet, wirtschaftlich und
sparsam zu haushalten. Das wird regelmäßig - unter anderem von der
KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten) und von Landesrechnungshöfen - untersucht. Alle
Ausgaben werden deshalb regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie
sachlich begründet und gerechtfertigt sind. Stock: "Die frühere
Begründung der Einspeiseentgelte existiert nicht mehr. Wir haben die
Kabelunternehmen bereits beim Abschluss der jetzt gekündigten
Verträge im Jahr 2008 darauf hingewiesen, dass die Einspeiseentgelte
daher auf Dauer nicht weiter gezahlt werden können."
Die Digitalisierung hat das Geschäftsmodell der Kabelunternehmen
grundlegend verändert. Sie agieren heute wirtschaftlich erfolgreich
im Wettbewerb mit anderen Telekommunikationsunternehmen, indem sie
Angebotspakete wie Pay-TV, Free-TV, Hörfunk, Internet, Video on
Demand und Telefonie vermarkten. Die Einstellung der Zahlung von
Einspeisevergütungen an einige große Kabelnetzbetreiber schafft
gleiche Bedingungen in der Kabelbranche und darüber hinaus im
Wettbewerb zwischen Kabelnetzbetreibern und IPTV-Anbietern.
Die Kabeleinspeisung ist auch nicht mit der Verbreitung über
Satellit und Antenne (DVB-T) vergleichbar. Satelliten-
beziehungsweise Sendernetzbetreiber haben im Gegensatz zu den
Kabelunternehmen keine Endkundenbeziehungen. Sie vermieten vielmehr
Übertragungskapazität für die originäre Sendung von
Rundfunkprogrammen. Für die Zuschauer sind diese Verbreitungswege
kostenlos.
Die Erstverbreitung über Satellit und Antenne schafft überhaupt
erst die Voraussetzung dafür, dass Kabelnetzbetreiber das Sendesignal
empfangen und im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle verwerten können. Die
Kabelverbreitung ist eine Weitersendung, für die eine gesetzliche
'must carry'-Regel für öffentlich-rechtliche Programme gilt. Die
Sendesignale des ZDF werden dafür kostenlos bereitgestellt. Fast
überall auf der Welt ist es üblich, dass Kabelunternehmen für die
Programme, die sie vermarkten, selbst zahlen müssen. Die besondere
Situation in Deutschland hatte ihre Begründung in der
subventionierten Verkabelungspolitik der 80er und 90er Jahre.
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